Es liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass Betroffene und ihnen nahestehende Personen sowie Angehörige und Hinterbliebene nicht alleingelassen werden, sondern transparente und ausreichend ausgestattete Strukturen auf Bundes- und Landesebene vorfinden, in denen ihnen eine professionelle und vorurteilsfreie Unterstützung zuteilwird.
Effektive Suizidprävention beinhaltet allerdings eine Vielzahl von Vorgehensweisen in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext und ist nicht nur aus dem Blickwinkel unmittelbar Betroffener bzw. Hilfesuchender zu betrachten. Notwendig sind neben denen im Referentenentwurf genannten noch weitere Maßnahmen wie beispielsweise Datengewinnung, Forschung und Qualitätsmanagement. Hier sollten die Zielsetzung und Ausrichtung des Gesetzes entsprechend ergänzt werden.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG(107.6 KB, PDF)
