• MB nimmt Stellung zum Entwurf des Korruptionsbekämpfungsgesetzes

    01.April 2015
    Korruptionsbekämpfungsgesetzes
    Der Marburger Bund begrüßt grundsätzlich das bereits im Koalitionsvertrag festgehaltene Vorhaben der Bundesregierung, die durch die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2012 konstatierten Strafbarkeitslücken zu schließen. Probleme sieht der Marburger Bund allerdings in der Ausgestaltung der strafrechtlichen Regelung des neuen § 299a StGB, insbesondere in der nicht ausreichend detaillierten Begründung, die mit einer Anzahl unbestimmter Rechtsbegriffe arbeitet, ohne durch Abgrenzungshilfen und Beispiele zur Konkretisierung beizutragen.

    "Nicht nur Juristen, sondern auch die Akteure im Gesundheitswesen selbst müssen einschätzen können, ob sie sich mit einer bestimmten Verhaltensweise strafbar machen können oder nicht – und dies, ohne sich in jedem Einzelfall vorher rechtlich beraten zu lassen", heißt es in der Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf des BMJV für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen.