• MB nimmt Stellung zum Verordnungsentwurf des BMG

    04.März 2013
    Berufsqualifikation
    Der Marburger Bund begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Umsetzung des bereits im April 2012 in Kraft getretenen „Anerkennungsgesetzes“ vorgelegt hat. Dies eröffnet die Chance, einen bundeseinheitlichen Vollzug bei der Erteilung und Verlängerung der Berufserlaubnis sowie der Eignungs- und Kenntnisprüfung für Ärzte mit Drittstaatendiplom zu erreichen.

    In seiner Stellungnahme weist der Marburger Bund unter anderem darauf hin, dass ausreichende Deutschkenntnisse eine unabdingbare Voraussetzung für die Erteilung einer Berufserlaubnis sein müssen und unterbreitet konkrete Vorschläge. Ferner fordert der Marburger Bund Rechtssicherheit und eine bessere Integration ausländischer Ärzte, die seit etlichen Jahren erfolgreich in Deutschland tätig sind.  Um Planungssicherheit für ausländische Kollegen herzustellen, plädiert der MB dafür, dass die Berufserlaubnis für mindestens 1 Jahr ausgestellt wird. Bei der Verlängerung der Berufserlaubnis über den vorgesehenen Zeitraum von 2 Jahren verlangt der Marburger Bund nähere Ausführungen, um Ermessensentscheidungen der einzelnen Behörden einzuschränken. Deutlichen Verbesserungsbedarf sieht der MB überdies bei den Vorgaben der Rechtsverordnung zur Durchführung und zum Inhalt der Eignungs- und Kenntnisprüfung.

    Den vollständigen Text der MB-Stellungnahme zum Entwurf des BMG ("Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in den Heilberufen des Bundes") lesen Sie hier: