• MB-Stellungnahme zum Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes

    19.Oktober 2011
    Gesundheitspolitik
    Ein Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen muss nach Ansicht des Marburger Bundes auch die Sicherung der stationären Versorgung im Blick behalten. Die Bundesregierung nehme mit dem Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes wichtige Weichenstellungen vor, die der Sicherung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung und eine bessere Verzahnung der Sektoren dienen sollen. Im Krankenhaussektor fehlten jedoch angemessene Regelungen zur Verbesserung der Finanzierung und Personalausstattung der Häuser, so der MB in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

    Der Marburger Bund unterstützt deshalb die Forderung des Bundesrates, die Regeln für die Ermittlung des Basisfallwertes so zu ändern, dass die allgemeine Sach- und Personalkostenentwicklung im Krankenhausbereich mit dem Landesbasisfallwert finanziert werden kann. Angesichts der deutlich verbesserten Finanzlage des Gesundheitsfonds appelliert der MB eindringlich an den Gesetzgeber, die für das Jahr 2012 zu Lasten der Krankenhäuser vorgesehenen Kürzungen wieder aufzuheben.

    Der Marburger Bund begrüßt ausdrücklich die geplanten Maßnahmen, mit denen die Niederlassung von Ärzten in unterversorgten Gebieten gefördert und dem Ärztemangel entgegengewirkt werden soll. Auch das Vorhaben, ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte durch Delegation zu entlasten, sei grundsätzlich sinnvoll. Allerdings greife die Formulierung einer rein beispielhaften Liste delegierbarer Leistungen zu kurz. Sinnvoll sei gerade auch im Hinblick auf eine rechtssichere Handhabung ohne Haftungsrisiken nur eine abschließende Aufzählung, die kontinuierlich an den Stand der Medizin angepasst werde.

    Der Marburger Bund unterstützt die Bestrebungen, eine bessere, auch sektorenübergreifende Verzahnung der fachärztlichen Leistungen anzustreben. Leitprinzip für die konkrete Ausgestaltung einer ambulanten spezialisierten fachärztlichen Versorgung müsse die Optimierung der Patientenversorgung bei freiem Arztwahlrecht sein. „Dabei darf nicht eine Konkurrenz zwischen den verschiedenen Organisationsformen die Versorgungswirklichkeit prägen, sondern notwendig sind vor allem Integration und Kooperation. Diesem Ziel muss auch die Gestaltung der Überweisungswege folgen“, heißt es in der Stellungnahme des MB.