• MB-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Patientenrechtegesetzes

    08.März 2012
    Patientenrechtegesetz
    Kritisch bewertet der MB einige Vorschriften des Referentenentwurfs, die von der bisherigen Rechtsprechung abweichen. „Der Marburger Bund bedauert, dass über die Zusammenfassung der bestehenden Rechtslage hinaus einige rechtspolitische Vorschläge keine Umsetzung im Gesetzesentwurf erfahren haben.

    So könnte das ‚Alles-oder-Nichts-Prinzip’ im Haftungsrecht bei besonders schweren Fällen durch einen Fonds oder eine entsprechende andere Lösung aufgefangen werden, um Patienten den langwierigen Gang durch die Instanzen mit ungewissem Ausgang zu ersparen. Auch eine stärkere Kontrolle der ärztlichen Haftpflichtpolicen hinsichtlich ihrer Aktualität wäre ein entscheidender Fortschritt zum bestehenden System gewesen“, heißt es in der Stellungnahme des MB zum Referentenentwurf der Bundesministerien für Justiz und Gesundheit.