• Personaluntergrenzen können nur ein erster Schritt sein

    16.Oktober 2019
    Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
    Der Marburger Bund unterstützt die Zielsetzung des Verordnungsgebers, die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten im Krankenhaus durch Personalvorgaben verbessern zu wollen. Es sei aber nicht hinreichend, allein auf eine Untergrenze abzustellen, bei deren Unterschreitung eine patientengefährdende pflegerische Versorgung vermutet wird, mahnt der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV).
    Referentenentwurf für eine Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
    Referentenentwurf für eine Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

    Bereits in einer früheren Stellungnahme zur geltenden PpUGV hat der Marburger Bund auf die Gefahr hingewiesen, dass sich Personaluntergrenzen fälschlicherweise als tatsächlicher Personalbedarf oder gar als Personal-Obergrenze verfestigen könnten. Die Entwicklung seit Einführung von Personaluntergrenzen weist in diese Richtung. Deshalb sollte es sich bei Pflegepersonaluntergrenzen nur um einen ersten Schritt handeln, heißt es in der aktuellen Stellungnahme des Verbandes der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte.

    Mittelfristig sei eine valide Personalbedarfsbemessung im Krankenhaus unverzichtbar, um eine angemessene Personalausstattung eines Krankenhauses bestimmen zu können. Vor dem Hintergrund begrüßt der MB ausdrücklich, dass der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und Verdi bis Ende des Jahres 2019 ein am Bedarf orientiertes Personalbemessungsinstrument erarbeiten wollen.