• Stellungnahme des Marburger Bundes zu Änderungsanträgen der Koalition

    28.Januar 2013
    Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz
    Der Marburger Bund begrüßt die Absicht des Gesetzgerbers, dem Einfluss wirtschaftlicher Anreize auf die Handlungsfreiheit der Ärzte im Krankenhaus entgegenzutreten, und befürwortet daher die vorgelegten Änderungsanträge 2 und 3 zum Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz (KFRG). Zugleich regt er an, diese durch weitergehende Maßnahmen zu ergänzen. Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) allein haben für die Krankenhäuser als Arbeitgeber keinen bindenden Charakter.

    Der Gesetzgeber sollte deshalb den Gestaltern der Empfehlung konkrete Rahmenvorgaben zur Ausgestaltung der Empfehlung auferlegen:

    • Vollständiger Verzicht auf alle ökonomisch orientierten Anreizmechanismen in Arbeitsverträgen sowie Zielvereinbarungen von Ärzten und ausschließliche Orientierung an medizinisch-qualitativen Kriterien;
    • Entwicklung von qualitätsorientierten Zielgrößen für Bonusvereinbarungen;
    • Festlegung einer prozentualen Obergrenze des Bonus als Anteil an der Gesamtvergütung des Arztes, damit fixe und variable Vergütung in einem angemessenen Verhältnis stehen und die ärztliche Unabhängigkeit gewahrt bleibt.

    Kann kein Einvernehmen zwischen DKG und Bundesärztekammer hergestellt werden, müsse eine Ersatzvornahme möglich sein, fordert der Marburger Bund.