• Stellungnahme zu Anträgen der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen – Anhörung im Gesundheitsausschuss

    24.Juni 2021
    Der Marburger Bund begrüßt den ganzheitlichen Reformansatz der beiden Anträge, auch wenn sie sich grundlegend in den Vorstellungen unterscheiden, wie die unterschiedlichen Versorgungsebenen in der ambulanten Notfallversorgung vernetzt werden und welche Strukturen sie aufweisen sollen. Es ist grundsätzlich sinnvoll, die ambulante und die stationäre Notfallversorgung zentral „unter einem Dach“ zu organisieren. Zentrale Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten können die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten und eine medizinisch sinnvolle Inanspruchnahme der Notfallversorgung fördern.

    Aus fachlicher und rechtlicher Sicht ist es allerdings nicht sinnvoll, wenn zur Zusammenarbeit des Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung und der Notfallambulanz des Krankenhauses räumlich und wirtschaftlich abgegrenzte Einrichtungen errichtet und betrieben werden müssen.