Mit unserem Krankenhausregister können Ärztinnen und Ärzte in einem bestimmten Bundesland herausfinden, welche Krankenhäuser Maßnahmen zu folgenden Themen anbieten:
- Flexible Arbeitszeiten
- Kinderbetreuung
- Wiedereinstiegsprogramme
- Familienpflegezeit
Was kann und darf der Arbeitgeber; was ist tarifvertraglich geregelt und welche Rechte stehen Ärztinnen und Ärzten als Arbeitnehmer zur Umsetzung familienfreundlicher Strukturen zu? Je nach Lebensphase stellen sich zum Thema Vereinbarkeit und Familie für im Krankenhaus tätige Ärztinnen und Ärzte andere rechtliche, finanzielle und organisatorische Fragen wie beispielsweise zur Elternzeit, zum Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Pause oder zur Pflege von Angehörigen.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Rechte von Erwerbstätigen gestärkt, die zugleich Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Zu nennen sind insbesondere das Teilzeit- und Befristungsgesetz, die gesetzlichen Grundlagen zum Ausbau der Kinderbetreuung, zur Elternzeit und zum Elterngeld sowie zur Pflegezeit und zur Familienpflegezeit.
Vertragliche Gestaltungsinstrumente für familienfreundliche Maßnahmen sind insbesondere der Dienst-/Arbeitsvertrag, Tarifverträge sowie Vereinbarungen des Betriebs-/Personalrates.
Mit dem Dienst-/Arbeitsvertrag, der zwischen Ärztinnen/Ärzten und dem Krankenhaus geschlossen wird, werden die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die inhaltliche Gestaltung des Dienst-/Arbeitsvertrags ist grundsätzlich frei. Lediglich von zwingenden gesetzlichen Regelungen, von geltenden Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen darf vertraglich nicht abgewichen werden.
Im Dienst-/Arbeitsvertrag können zum Beispiel auch zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers wie die Übernahme von Kosten zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tages-, Wochenmütter, Ganztagspflegestellen etc.) vereinbart werden.
Bei verbeamteten Ärzten ist die Beschäftigung öffentlich-rechtlich ausgestaltet und wird daher nicht über das Zivilrecht, sondern über das Beamtenrecht geregelt.
Tarifverträge können Rahmenbedingungen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie regeln oder aber konkrete Regelungen enthalten. Maßgeblich ist der für die Ärztin oder den Arzt geltende Tarifvertrag.
Seit 2006 ist der Marburger Bund auf Bundesebene eigenständige Tarifvertragspartei und verhandelt als Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft mit den Arbeitgebern Tarifverträge, die ganz gezielt auf die Bedürfnisse von Ärztinnen und Ärzten zugeschnitten sind. Er verhandelt Tarifverträge mit allen großen Krankenhausträgern. Bei den Tarifverhandlungen setzt sich der Marburger Bund zum Beispiel ein für die Begrenzung überlanger Arbeitszeiten, attraktive ärztliche Arbeits- und Entgeltbedingungen sowie für mehr Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Informieren Sie sich über den für Sie geltenden Tarifvertrag. Die Tarifverträge des Marburger Bundes sind auf der Webseite des Bundesverbandes, www.marburger-bund.de, sowie auf den Webseiten der Landesverbände einsehbar. Die Geschäftsstellen des Marburger Bundes geben dazu auch nähere Informationen.
Betriebsvereinbarungen sind allgemeine, für alle Arbeitnehmer des Betriebs oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen geltende Regelungen. Sie beruhen auf einem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und können Regelungen beinhalten, die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer in Bezug auf die Gestaltung familienfreundlicher Strukturen festlegen. So engagieren sich die Betriebsräte des Marburger Bundes zum Beispiel für die:
- Einhaltung der Höchstarbeitszeitgrenze
- Systematische elektronische Zeiterfassung
- Konsequenter Ausgleich von Überstunden
- Besetzung von vakanten Stellen
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Entwicklung von familienfreundlichen Strukturen
Ärztinnen und Ärzte, die betrieblich vertreten sind, sollten die Möglichkeit nutzen, Vorschläge für familienfreundliche Strukturen bei ihrer Interessenvertretung vorzubringen. Informieren Sie sich über die für Sie geltenden Betriebs-/Dienstvereinbarungen.
Unter SERVICEANGEBOTE erhalten Ärztinnen und Ärzte eine Auswahl weiterer Informationen zu familienfreundlichen Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Arbeitsbedingungen, zu konkreten Unterstützungsangeboten sowie Seminarangebote zur Vertiefung wichtiger Aspekte für eine bessere Vereinbarkeit von Arztberuf und Familie.