Das Angebot flexibler Arbeitsmodelle und planbare Arbeitszeiten im Krankenhaus ist ein zentraler Wunsch vieler Ärztinnen und Ärzte. Gerade im ärztlichen Dienst werden die hohe Arbeitszeitbelastung und das Festhalten an alten Arbeitszeitmodellen kritisiert. Das gilt insbesondere für die Lebensphasen der Familiengründung und der Angehörigenpflege.
Für die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen im ärztlichen Dienst sind krankenhaus- bzw. abteilungsspezifische und individuelle Lösungen erforderlich, mit denen die notwendige Balance zwischen Patientenorientierung, Mitarbeiterbedürfnissen und wirtschaftlichen Erfordernissen hergestellt werden kann
Schwangere Ärztinnen stoßen beim Thema Mutterschutz immer wieder an rechtliche und praktische Hürden. Was ist erlaubt, was nicht? Ob und wie geht es in der Facharztweiterbildung weiter? Wann sage ich es meinem Arbeitgeber?
Die Bekanntgabe einer Schwangerschaft führt oft dazu, dass Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot aussprechen oder sehr starke Einschränkungen der bisherigen Tätigkeit anordnen. Vielfach sind diese medizinisch-fachlich und arbeitswissenschaftlich nicht indiziert. Viele Risiken sind durch einfache technische oder organisatorisch-strukturelle Maßnahmen vermeidbar oder durch geringere Einschränkungen der Tätigkeit hinreichend zu kontrollieren. Für Ärztinnen - besonders in der Facharztweiterbildung und/oder in operativen und interventionellen Fächern - haben Beschäftigungsverbote und -einschränkungen klar benachteiligende Folgen. Das im Jahr 2018 grundlegend novellierte Mutterschutzgesetz will auf die Anliegen von schwangeren und stillenden Frauen besser eingehen. Im Mittelpunkt steht die individuelle Gefährdungsbeurteilung.
Das Mutterschutzgesetz vom Mai 2017
Neue Broschüre zum Mutterschutz: BMFSJF "Leitfaden zum Mutterschutz" (Stand: Mai 2020)
MB-Merkblatt "Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld", gültig ab 1. Januar 2018 (MB-Mitglieder können dieses bei ihrem MB-Landesverband anfordern.)
Familienfreundliche Betreuungsangebote stellen im ärztlichen Dienst eine besondere Herausforderung dar. Bei der Kinderbetreuung geht es nicht nur um das Angebot von Betreuungsplätzen. Ein zentrales Thema sind die Öffnungszeiten von Kita und Kindergarten, die häufig nicht mit den ärztlichen Dienstplänen zusammen passen. Insgesamt können Ärztinnen und Ärzte gerade in der Kinder- und Familienbetreuung durch vielfältige Maßnahmen des Krankenhauses unterstützt werden. Diese reichen von der Vorhaltung und Nutzung betriebseigener Einrichtungen bis zur organisatorischen und finanziellen Unterstützung bedarfsgerechter Betreuungsmöglichkeiten. Auch hier kommt es auf die Mitarbeiterstruktur und das strukturelle Umfeld des jeweiligen Krankenhauses an.
Vereinbarkeit ist nicht nur eine Frage der Kinderbetreuung. Zunehmend wichtig wird die Gestaltung der Elternzeit insgesamt und zwar sowohl für Mütter als auch für Väter.
SPOTLIGHT
Elternzeit ist auch als Chef machbar ...
Ulmer Chefarzt nimmt zweimonatige Auszeit für die Familie und radelt mit ihr für einen guten Zweck.
Elternzeit als Chefarzt – geht das überhaupt in dieser verantwortungsvollen Führungsposition? Durchaus, wie das Beispiel von Prof. Wolfgang Janni vom Universitätsklinikum Ulm zeigt. Die ganze Story lesen Sie hier:
- Elternzeit ist auch als Chef machbar ...(1.1 MB, PDF)
Aufgrund der demographischen Entwicklung und des bereits in einigen Regionen und Fachgebieten festzustellenden Ärztemangels ist es eine der zentralen Aufgaben der Personalentwicklung, qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen und langfristig zu binden. Hier gilt es für Krankenhäuser verstärkt, qualifizierte Ärztinnen und Ärzte auch während und nach einem längeren beruflichem Ausstieg - wie nach einer Familienpause oder Phasen der beruflichen Neuorientierung - wieder für die medizinische Tätigkeit im Krankenhaus zu gewinnen. Laut Ärztestatistik sind gut 115.000 Ärztinnen und Ärzte "ohne ärztlichze Tätigkeit". Zwar sind davon gut 70 Prozent im Ruhestand oder berufsfremd tätig. Bleiben aber immer noch mehr als 30.000 Ärztinnen und Ärzte, die potenziell in den Beruf zurück kehren könnten. Wiedereinstiegsprogramme, die auch vermehrt von Krankenhäusern angeboten werden, um ihre Mitarbeit zu halten. Allein in unserem Krankenhausregister finden Sie rund 50 Kliniken mit Angeboten zum Wiedereinstieg. Schauen Sie mal rein.
SPOTLIGHT
Was Kliniken und Ärztekammern für potenzielle Rückkehrer tun
Die Wahrnehmung von Familienaufgaben kann eine längere Auszeit vom Arztberuf bedingen. Viele Ärztinnen und Ärzte fürchten, das Sie „raus“ sind aus ihrem erlernten Beruf oder stehen vor organisatorischen Problemen beim Wiedereinstieg.
Erfahren Sie mehr:
- Was Kliniken und Ärztekammern für potenzielle Rückkehrer tun(285.5 KB, PDF)
Das Thema der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen macht auch vor Ärztinnen und Ärzten nicht Halt und erfordert Lösungen. Der Gesetzgeber hat gerade zur Familienpflege- und Pflegezeit gesetzliche Grundlagen geschaffen und erweitert, die der gesellschaftlichen und demografischen Entwicklung Rechnung tragen. Diese müssen in den Unternehmen nun mit Leben gefüllt werden.
SPOTLIGHT
Die Ärztin im Haus
Beruf und Angehörigenpflege vereinbaren - die neue Herausforderung
Wenn in der Familie der Pflegefall eintritt, ist die Situation für Berufsgruppen, die selbst pflegerisch tätig sind oder eine medizinische Ausbildung haben, eine besondere. Sie werden in ihren Familien oft als Ansprechpartner für das Thema gesehen und tragen damit nicht selten eine Doppelbelastung - Pflege im Beruf und Pflege zu Hause. Auch Ärztinnen geraten häufig in diese "Sandwichbelastung", wie der Praxisbericht von Stefanie Steinfeld zeigt:
- Die Ärztin im Haus(186.8 KB, PDF)