Die Ärztekammern sind die zentralen Organe für die Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte.
Selbstverwaltung bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte ihre eigenen Angelegenheiten selbstbestimmt, eigenverantwortlich und unabhängig regeln können (Subsidiarität). Dafür hat der Staat bestimmte Aufgaben gesetzlich an die Ärztekammern übertragen.
Die Landesärztekammer ist die berufsständische Selbstverwaltung aller Ärztinnen und Ärzte in einem Bundesland und vertritt angestellte ebenso wie niedergelassene und berentete Kolleginnen und Kollegen.
- die Entwicklung oder auch Änderung von Satzungen, Berufsordnungen und vor allem Weiterbildungsordnungen (im Land),
- politische Arbeit und Interessensvertretung (im Land),
- Ausschüsse innerhalb der Ärztekammern sind wichtige Beratungsgremien für den Vorstand, in denen gesundheitspolitische und kammerinterne Themen diskutiert werden.
Die (regulären) Vertreterversammlungen tagen üblicherweise einmal pro Jahr, in der Regel in der ersten Novemberhälfte. In diesen Sitzungen berichtet hauptsächlich der Vorstand über die geleistete Arbeit, der Haushalt wird verabschiedet und es werden aktuelle Themen diskutiert. Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre.
In der konstituierenden Vertreterversammlungen werden der Vorstand, die Ausschüsse, die Delegierten für die Landesärztekammer und die Delegierten zum Deutschen Ärztetag gewählt. Hier werden also die Weichen gestellt für die Besetzung der verschiedenen Gremien auf den verschiedenen Ebenen.
Der Deutsche Ärztetag ist die einmal jährlich stattfindende Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das sogenannte „Parlament der Ärzteschaft".
Er ist das oberste beschlussfähige Gremium der Bundesärztekammer, dort werden bundesweite Regelungen zum ärztlichen Berufsrecht und Positionen zur Gesundheitspolitik erarbeitet.
Eine Übersicht über die verschiedenen Institutionen im Gesundheitswesen und wie sie miteinander verbunden sind, erfahren Sie hier: Wer hat Angst vorm Haifischbecken?