• Krankenhausreform

    Finanzierung und Planung

    Die Strukturen der Krankenhausversorgung müssen stärker auf Kooperation, Vernetzung und Bedarfsgerechtigkeit ausgerichtet werden, fordert der Marburger Bund in einem Positionspapier zur Zukunft der Krankenhausversorgung aus ärztlicher Sicht. Es fehle eine tragfähige Balance zwischen flächendeckender Grundversorgung und Spezialisierung.

    Krankenhausreform

    Dritte Empfehlung der Regierungskommission veröffentlicht am 6. Dezember 2022

    Die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern soll künftig mehr nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Kriterien erfolgen. Das empfiehlt die 17-köpfige „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. Dafür sollen die Kliniken nach drei neuen Kriterien honoriert werden: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen.
    Das Fallpauschalensystem müsse entsprechend weiterentwickelt werden, heißt es in der Empfehlung.

    „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“

    Die Krankenhausreform soll von einer „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ gemeinsam erarbeitet werden, die seit Januar 2023 monatlich tagt. Am 10. Juli 2023 einigte sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf gemeinsame Eckpunkte für die Krankenhausreform.

    Die Umsetzungsgespräche dauern an. Nächster Termin der Bund-Länder-Arbeitsgruppe: 15. Januar 2024

    Krankenhaustransparenzgesetz

    Im Eckpunktepapier für die Krankenhausreform kündigt das Bundesministerium für Gesundheit an, zur Information und Aufklärung von Patientinnen und Patienten Daten über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens in Deutschland veröffentlichen. Der Bund werde das Vorhaben durch ein eigenes Gesetz umsetzen:

    Am 16.08.2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf des Bundestags zum Krankenhaustransparenzgesetz vorgelegt. Danach soll ein Transparenz-Atlas erstellt werden, der im Mai 2024 an den Start gehen soll.

    Der Bundestag beschließt am 19. Oktober 2023 den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen (20/8408) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (20/8904). Start des Transparenzatlas nunmehr Oktober 2024.

    Am 24.11.2023 hat der Bundesrat zu dem nicht zustimmungsbedürftigen Gesetz den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen.