Seit März 2023 warnt der Marburger Bund davor, dass die Krankenhausreform die ärztliche Weiterbildung erschweren könnte. Eine Befragung des MB Sachsen unter Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zeigt nun: Knapp drei Viertel der Befragten nehmen bereits Auswirkungen der Reformprozesse auf ihre Weiterbildung oder Arbeitsbelastung wahr. Sie berichten unter anderem von zunehmender Arbeitsverdichtung, weniger Zeit für Anleitung und fehlenden Rotationen.
Ab 2027 bestimmen die vom Freistaat Sachsen den Kliniken zugeteilten Leistungsgruppen, welche Behandlungen an den einzelnen Krankenhausstandorten vorgesehen sind. Dafür müssen die Häuser bestimmte Vorgaben erfüllen, etwa bei der fachärztlichen Besetzung und der technischen Ausstattung. Seit Februar 2025 läuft das Antragsverfahren. Derzeit entscheidet der Freistaat, welche Leistungsgruppen die einzelnen Standorte erhalten.
Der Marburger Bund warnte früh davor, dass sich das System der Leistungsgruppen negativ auf die ärztliche Weiterbildung auswirken könnte. Der MB Sachsen vertrat diese Position im November 2025 auch im Gesundheitsausschuss des Sächsischen Landtags. „Wir befürchten, dass aufgrund der knappen Klinikbudgets Weiterbildungsstellen gestrichen werden, um stattdessen Fachärztinnen und Fachärzte einzustellen. Sollte in einem Klinikum ein Fachgebiet wegfallen, drohen wiederum Weiterbildungslücken“, erläutert Torsten Lippold, Erster Vorsitzender des MB Sachsen, die Position des Verbands.
In der Umfrage „Weiterbildung unter Druck“ wollte der MB Sachsen im August 2026 wissen, welche Auswirkungen die laufenden Veränderungen auf Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung haben. 295 Mitglieder beteiligten sich. Knapp drei Viertel gaben an, dass sich die Reformprozesse im Gesundheitswesen in den vergangenen zwei Jahren ganz oder teilweise auf ihre Weiterbildung oder Arbeitsbelastung ausgewirkt haben.
Unter den Ärztinnen und Ärzten ab dem vierten Weiterbildungsjahr berichten jeweils über 80 Prozent von mehr Überstunden oder Arbeitsverdichtung, von mehr Bürokratie und Dokumentation oder von weniger Zeit für Anleitung. Zwei Drittel erleben fehlende oder verschobene Rotationen, fast genauso viele mehr kurzfristige Dienstplanänderungen. Für rund die Hälfte ist es schwerer geworden, einen Anschlussarbeitsvertrag zu erhalten. Rund ein Drittel berichtet von kürzeren Vertragsbefristungen, 28 Prozent von mehr Absagen nach Bewerbungen oder Vorstellungsgesprächen. 29 Prozent berichten von mehr fachübergreifenden Diensten. 13 Prozent führen Kündigungen während der Probezeit auf die Reformprozesse zurück. Knapp die Hälfte der Befragten ab dem vierten Weiterbildungsjahr erwartet, dass sich ihr Weg zur Fachärztin oder zum Facharzt aufgrund der Krankenhausreform oder anderer Strukturveränderungen verlängern wird.
Ärztinnen und Ärzte im ersten bis dritten Weiterbildungsjahr wurden gefragt, welche Veränderungen ihnen Kolleginnen und Kollegen schildern. Ihre Antworten zeigen in vergleichbarem Umfang Probleme bei Rotationen, Anschlussverträgen, Anleitung und Stellensuche.
Parallel zur Krankenhausreform können immer mehr bislang stationär erbrachte Behandlungen ambulant erfolgen. Zugleich sollen stationäre und ambulante Versorgung enger zusammenrücken. „Wenn medizinische Leistungen stärker zwischen Kliniken, Praxen und MVZ verteilt werden, müssen auch Weiterbildungswege sektorenübergreifend funktionieren“, fordert Torsten Lippold.
Knapp die Hälfte der Befragten bestätigt ganz oder teilweise, dass die Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich ihre Weiterbildung beeinflusst. Zwei Drittel geben an, dass bestimmte Weiterbildungskompetenzen schwieriger zu erwerben sind. 40 Prozent erleben unklare Zuständigkeiten zwischen Klinik, Praxis und MVZ. Nur 16 Prozent der Befragten profitieren davon, Weiterbildungsinhalte auch im ambulanten Sektor erwerben zu können.
Die Befragung bestätigt außerdem ein bekanntes Problem: Nur knapp elf Prozent der Befragten erhielten mit dem Arbeitsvertrag einen strukturierten Weiterbildungsplan. Schon 2023 gaben dies einer Befragung des MB Sachsen 91 Prozent der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte an. Dabei verlangt die Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer eine strukturierte Weiterbildung.
„Die Ergebnisse sind alarmierend! Wir können uns keine Abstriche bei der Qualität der Weiterbildung leisten. Unsere jungen Kolleginnen und Kollegen brauchen gute Anleitung, ein strukturiertes Curriculum und verlässliche Rotationen – stattdessen sind sie häufig auf sich allein gestellt und stopfen Personallücken!“, sagt Torsten Lippold. Er kündigt an: „Wir werden diese Ergebnisse auch mit der Sächsischen Landesärztekammer diskutieren und uns hier für unsere Mitglieder in Weiterbildung stark machen.“
Einen Schwerpunkt setzte die Umfrage bei fachübergreifenden Diensten. In solchen Bereitschaftsdiensten versorgen Ärztinnen und Ärzte neben Patientinnen und Patienten ihres eigenen Fachgebiets auch Menschen mit Krankheitsbildern aus einem anderen Fachgebiet, für das vor Ort keine qualifizierte Fachärztin bzw. kein qualifizierter Facharzt verfügbar ist.
42 Befragte übernehmen solche Dienste bereits. Ein Drittel von ihnen befindet sich noch in den ersten drei Jahren der Weiterbildung. Weitere 21 rechnen damit, künftig fachübergreifend eingesetzt zu werden. Rund zwei Drittel berichten, dass Ärztinnen und Ärzte in ihrer Klinik mehrmals im Monat solche Dienste übernehmen. Am häufigsten führen die Befragten die fachübergreifenden Dienste auf Personalmangel zurück.
„Fachübergreifende Dienste sind mit geltendem Recht nur im Ausnahmefall unter sehr engen Voraussetzungen vereinbar. Insbesondere rechtfertigen Kostengründe oder Personalknappheit diese haftungsrechtlich höchst riskante Dienstform nicht. Da derartige Dienstanweisungen erfahrungsgemäß meist unzulässig sind, darf der Arzt bzw. die Ärztin die Ableistung solcher Dienste ablehnen, ohne hierfür mit arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen zu müssen“, informiert Oliver Voigt, Verbandsjurist beim MB Sachsen.
Nach den Erfahrungen der Befragten mit fachübergreifenden Diensten sind die rechtlichen Voraussetzungen in der Regel nicht erfüllt: 95 Prozent geben an, für die möglichen fachfremden Tätigkeiten nicht ausreichend geschult worden zu sein. Zwei Drittel wissen vor dem Dienst nicht, welche konkreten ärztlichen Aufgaben auf sie zukommen.
Im Ergebnis sind diese Dienste sowohl für die Ärztinnen und Ärzte als auch für die Patientinnen und Patienten ein Risiko. Gut acht von zehn Befragten haben sich bei einem fachübergreifenden Dienst bereits überfordert gefühlt. Mehr als die Hälfte berichtet, dass es dabei schon zu einer Gefährdung von Patientinnen und Patienten gekommen sei. Gut ein Drittel gibt an, Patientinnen und Patienten seien bereits zu Schaden gekommen.
Gefragt wurde auch nach dem Umgang mit Bedenken gegenüber fachübergreifenden Diensten: Solche Bedenken wurden in drei Viertel der Fälle zur Kenntnis genommen, ohne dass sich etwas änderte. Unter den Befragten, die über die Reaktion auf ihre Bedenken Auskunft gaben, erlebte knapp ein Viertel Druck oder Nachteile. Niemand berichtete, dass daraufhin der Dienstplan geändert oder zusätzliche fachärztliche Unterstützung organisiert wurde.
MB-Mitglieder, denen fachübergreifende Dienste angeordnet werden oder die Bedenken gegen einen solchen Dienst haben, können sich kostenfrei von den Verbandsjuristinnen und -juristen des MB Sachsen beraten lassen.
- Umfrage ÄiW MB Sachsen 08-2026(244.5 KB, PDF)
