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  • Satzung & Beitragsordnung

    Satzung

    Die Satzung wurde in der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 20. September 2017 ins Vereinsregister eingetragen.

    Beitragsordnung

    1) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag gemäß der Beitragstabelle fristgemäß zu bezahlen. Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich durch widerrufliches SEPA-Lastschriftmandat.

    2) Für die Durchführung des Bankeinzugsverfahrens ist der Geschäftsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Veränderungen der Daten sind der Geschäftsstelle zu melden. Bankgebühren, die durch eine Verletzung dieser Mitteilungspflichten verursacht werden, hat das Mitglied dem Landesverband Sachsen zu erstatten.

    3) In begründeten Ausnahmefällen kann der Beitrag auch durch Überweisung geleistet werden. In diesem Fall gilt der Beitrag für Rechnungszahler gemäß der Beitragstabelle. Erfolgt die Zahlung satzungsgemäß bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres (Wertstellung auf dem Konto des MB Sachsen), gilt abweichend von Satz 2 der Beitrag für Lastschriftzahler.