Die Älteren haben es noch lebhaft im Gedächtnis, die Jüngeren kennen die Geschichte häufig nur vom Hörensagen: Die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern haben sich diesen Tarifvertrag erkämpfen müssen – buchstäblich auf der Straße. Erst nach wochenlangen Streiks gelang es, den Widerstand der Arbeitgeber zu brechen: Am 17. August 2006 einigte sich der Marburger Bund mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf einen eigenständigen Tarifvertrag für angestellte Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). Vorher wurden Krankenhausärzte nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) bezahlt, dem vormaligen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst.
Im Jahr 2008 fand erstmals auf Grundlage des neuen TV-Ärzte/VKA eine Entgeltrunde statt, die erneut hart umkämpft war, allerdings keine Streikaktionen notwendig machte. In der darauf folgenden Tarifrunde bedurfte es wieder zusätzlicher Überzeugungsarbeit: Eine Einigung mit der VKA kam erst nach einem knapp dreiwöchigen Arbeitskampf im Frühjahr 2010 zustande. Neben substanziellen Entgelterhöhungen gelang es dem Marburger Bund, einen Nachtarbeitszuschlag im Bereitschaftsdienst einzuführen und den Zeitzuschlag für Vollarbeit in der Nacht deutlich anzuheben.
Eine vergleichsweise kurze Laufzeit von 12 Monaten hatte der mit der VKA vereinbarte Tarifvertrag vom Januar 2012. Durch den Tarifabschluss vom März 2013 stiegen die Ärztegehälter rückwirkend zum 1. Januar 2013 um linear 2,6 Prozent und mit Beginn des Jahres 2014 um weitere 2,0 Prozent. Zur weiteren Verbesserung des Gesundheitsschutzes wurde die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeitgrenze im Tarifvertrag von 60 auf 58 Stunden reduziert. Der Ausgleichszeitraum zur Berechnung des Durchschnitts wurde halbiert: von einem Jahr auf sechs Monate.
Die Tarifeinigung vom Februar 2015 führte u.a. zu einer neuen Entgeltmatrix für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Im Oktober 2016 erzielte der Marburger Bund seinen vorerst letzten Tarifabschluss mit der VKA, der eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 hat.