Wir fordern die Bundesregierung auf, die in ihrem Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Patientenversorgung endlich umzusetzen. Aus der Sicht des Marburger Bundes sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Bevor der Gesetz- und Verordnungsgeber neue bürokratische Vorgaben erlässt, müssen bestehende Vorgaben auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.
Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen müssen auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden. Soweit möglich sollte auf Routine- und Sozialdaten zurückgegriffen werden, um zusätzlichen Aufwand zu vermeiden.
Der bisherige Umfang an Fallpauschalen muss drastisch verringert werden, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Besser wäre eine vollständige Abschaffung des überkomplexen Abrechnungssystems.
Im Sinne eines konsequenten Bürokratieabbaus sollte auch der Umfang von Strukturprüfungen in den Krankenhäusern begrenzt werden. Wir schlagen die Erstellung eines Krankenhausregisters pro Bundesland vor, in dem jeweils die einmal überprüften Kriterien verzeichnet sind.
Ein reibungsloser Datenaustausch sowie die Reduzierung des administrativen Aufwands erfordern einheitliche offene Schnittstellen. Dringend erforderlich ist daher, die Softwareanbieter gesetzlich auf eine Datenarchitektur mit standardisierten Schnittstellen zu verpflichten.
Notwendig ist eine deutliche Reduzierung der gesetzlichen Vorgaben zur externen Qualitätssicherung. Für jede neue Anforderung muss ein bestehendes Modul gestrichen werden. Grundsätzlich sollte jedes Modul der externen Qualitätssicherung nach vier Jahren auslaufen, weil es erfahrungsgemäß danach keine messbaren Veränderungen mehr bewirken kann.
Eine kontinuierlichen Qualitätsüberprüfung und -verbesserung kann durch weniger aufwändige Verfahren genauso gut erreicht werden, beispielsweise durch die Verwendung von Stichproben statt Vollerhebungen und den Einsatz von Sekundärdaten (Sozialdaten, Abrechnungsdaten und anderen nicht primär zum Zwecke der Qualitätssicherung erhobenen Daten).
Bereits erfasste ärztliche Daten wie Arztnummer, Fortbildungszertifikate, Facharzturkunde etc. sollen zentral zugänglich sein. Eine mehrfache Erfassung an unterschiedlichen Stellen soll so vermieden werden.
Die Bearbeitung von Formularen im ambulanten Bereich ist sehr zeitaufwendig und geht zulasten der Patientenversorgung. Wir fordern die Reduzierung der formfreien Anfragen in den Praxen und die Vereinheitlichung von Formularanfragen der verschiedener Kosten- und Leistungsträger (Krankenversicherungen, Versorgungsämter, Rentenversicherung etc.) an Haus- und Fachärzte.