Einwirkungsklage gegen die TdL: Gütetermin ohne Überraschungen

Marburger Bund verweist auf tarifvertragliche Regelung zur elektronischen Arbeitszeiterfassung an Uniklinika
10.März 2026
Im Verfahren des Marburger Bundes gegen die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur elektronischen Arbeitszeiterfassung hat am 6. März 2026 der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin stattgefunden. Überraschungen gab es dabei nicht.
Wortbildmarke Arbeitszeitenwende - Zeiterfassung jetzt!
Wortbildmarke Arbeitszeitenwende - Zeiterfassung jetzt!

Der Marburger Bund hatte Klage erhoben, weil die tarifvertragliche Verpflichtung zur elektronischen Arbeitszeiterfassung an vielen Universitätskliniken im Geltungsbereich des TV-Ärzte (TdL) nur schleppend, unzureichend oder gar nicht umgesetzt wird. Mit der sogenannten Einwirkungsklage – einem im Tarifrecht seltenen Verfahren – verfolgt der Verband zwei Ziele: Zum einen soll gerichtlich festgestellt werden, dass Arbeitgeber zur elektronischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind. Zum anderen soll die TdL verpflichtet werden, auf ihre Mitglieder einzuwirken, damit die Regelung zur Arbeitszeiterfassung tatsächlich umgesetzt wird.

Im Gütetermin brachte die Arbeitgeberseite vor allem Einwände zur Zulässigkeit der Klage vor. In der inhaltlichen Diskussion konnte der Marburger Bund jedoch weitgehend auf den klaren Wortlaut des Tarifvertrags verweisen, der besagt, dass der Akt der Erfassung ausschließlich elektronisch erfolgen darf. Die Universitätskliniken sind daher verpflichtet, elektronische Verfahren einzurichten, mit denen Beginn und Ende der Anwesenheitszeit am Arbeitsplatz genau erfasst werden. Hiervon können Pausen nur dann abgezogen werden, wenn sie tatsächlich auch gewährt wurden.

Der nächste Termin vor dem Arbeitsgericht  Berlin – der sogenannte Kammertermin – ist erst für Februar 2027 angesetzt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung wird daher noch einige Zeit vergehen.

Arbeitszeitenwende: Zeiterfassung jetzt!