Die seit 1. Januar 2025 geltende Regelung im Tarifvertrag TV-Ärzte zur elektronischen Arbeitszeiterfassung wird an vielen Unikliniken entweder gar nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Das ist glatter Vertragsbruch. Deshalb wollen wir es noch einmal kurz und knapp auf den Punkt bringen: Ein „Irgendwie“ bei der Zeiterfassung geht seit 1. Januar 2025 nicht mehr!