Universitätskliniken (TdL)

17. Mär 2026
Wie bereits berichtet, hatte sich die Große Tarifkommission im September 2025 darauf geeinigt, in der anstehenden Tarifrunde mit der TdL lediglich die Entgelttabelle zu kündigen und mit einer linearen Forderung in die Verhandlungen zu gehen. Die Forderung nach einer Entgel-terhöhung im Umfang von 8 Prozent haben wir nun der TdL zugestellt.
12. Mär 2026
Die ärztlichen Arbeitsbedingungen an vielen Uniklinika verschlechtern sich zusehends. Der TV-Ärzte ist der älteste bundesweite Tarifvertrag des MB und bedarf einer Novellierung. Aber auch die anderen Uniklinik-Tarifverträge wollen wir in den Blick nehmen. Die Arbeitgeber mauern und versuchen alles, um selbst bereits vereinbarte strukturelle Verbesserungen nicht umzusetzen. Die Frustration unserer Mitglieder über diese Situation richtet sich ebenso wie die Erwartung von Veränderung vielfach auch an uns. Wir wollen deshalb die Tarifpolitik unmittelbarer und partizipativer als bislang gestalten, um neue Wege zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu finden: Ihre Erfahrungen und Ansichten stehen dabei im Mittelpunkt. Das ist kein Versprechen auf sofortige Veränderungen, sondern die Einladung, konkrete Impulse zu setzen – und zu prüfen, ob dieser Ansatz für den MB und die ärztliche Tarifpolitik funktioniert.
10. Mär 2026
Im Verfahren des Marburger Bundes gegen die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur elektronischen Arbeitszeiterfassung hat am 6. März 2026 der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin stattgefunden. Überraschungen gab es dabei nicht.
12. Dez 2025
Warum die nächste Tarifrunde eine Konsolidierungsrunde wird – und was das für unsere Mitglieder bedeutet
05. Nov 2025
Pressemitteilung
Der Marburger Bund hat beim Arbeitsgericht Berlin eine Einwirkungsklage gegen die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eingereicht. Hintergrund ist die unzureichende Umsetzung der im Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an landeseigenen Universitätskliniken (TV-Ärzte) gemeinsam festgelegten Regelung zur lückenlosen elektronischen Arbeitszeiterfassung.
25. Jun 2025
Pressemitteilung
An den Universitätskliniken der Länder kommt es zu massiven Verstößen gegen tarifvertragliche Vereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung. Bei insgesamt 83 Prozent der Ärztinnen und Ärzte findet keine manipulationssichere, elektronische Zeiterfassung nach dem Stechuhr-Prinzip statt, wie es der zwischen Marburger Bund und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geschlossene Tarifvertrag TV-Ärzte vorschreibt. Das geht aus einer bundesweiten Befragung von rund 3.500 Ärztinnen und Ärzten an landeseigenen Unikliniken hervor, die der Marburger Bund in der Zeit vom 31. März bis zum 23. April 2025 durchgeführt hat.
08. Mai 2024
Im Nachgang zur Tarifeinigung haben wir viele Rückmeldungen – auch kritische – zur Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erhalten. Einige Zuschriften enthielten Zweifel, ob dies tatsächlich zu einer spürbaren Senkung der Arbeitslast führt. Wir sind überzeugt, dass die flankierend aufgenommene Regelung der Verpflichtung zur elektronischen Zeiterfassung bei vereinbarungsgemäßer Umsetzung hier die entscheidende Rolle spielt. Grund genug also, die zentralen Bestandteile der neuen Regelung im Detail zu erläutern:
28. Mär 2024
Wir hatten Ihnen bereits fortlaufend dargestellt, welche Schwierigkeiten in den Tarifverhandlungen mit der TdL zu überwinden sind, um sinnvolle sowie zukunftsfähige Lösungen zu finden. Die nun vorliegende Tarifeinigung weist zwar gegenüber unseren Forderungen einige schwerwiegende Einschränkungen auf. Die inzwischen über Jahre aufgebaute Entgeltkluft zu anderen Tarifbereichen, die auch und gerade in der unterschiedlichen Wochenarbeitszeit begründet ist, kann allerdings endlich geschlossen werden.
28. Mär 2024
Pressemitteilung
Der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich auf einen Tarifabschluss für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken geeinigt. Die Vereinbarung sieht eine lineare Gehaltserhöhung in einer Gesamthöhe von 10 Prozent vor. Gleichzeitig einigten sich die Vertragsparteien auf eine Reduzierung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden ohne weiteren Gehaltsabstrich. Nach der Einigung am Verhandlungstisch zu Wochenbeginn stimmten nun auch die Tarifgremien beider Seiten für den Tarifkompromiss. Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2026.
26. Mär 2024
In den frühen Morgenstunden des heutigen 26. März 2024 haben wir uns nach vielstündigen, intensiven Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf die Inhalte einer Tarifeinigung zum TV-Ärzte verständigt. Die Einigung ist komplex und hat durchaus einen anderen Fokus, als zunächst zu erwarten war.