• Pläne für Transparenzregister können weiteren Bürokratieschub auslösen

    Pressemitteilung
    Susanne Johna: Neue Normen und Regularien erhöhen die Belastungen für das Personal
    30.August 2023
    „Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen echten Bürokratieabbau in der Patientenversorgung versprochen. Davon ist weit und breit nichts zu sehen. Stattdessen müssen wir befürchten, dass ständig neue Vorgaben entstehen, ohne überflüssige zu streichen. Noch mehr verschwendete Arbeitszeit wäre das Schlechteste, was passieren kann“, sagte Dr. Susanne Johna. 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, im Hinblick auf den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ (Krankenhaustransparenzgesetz).
    Dr. Susanne Johna. 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
    Dr. Susanne Johna. 1. Vorsitzende des Marburger Bundes

    Prinzipiell sei eine leicht zugängliche und für jedermann verständliche Information über Leistungsangebote, Fallzahlen und personelle Ausstattung zu begrüßen. „Wir können aber nicht erkennen, dass dafür die geplanten Maßnahmen erforderlich und verhältnismäßig sind. Die Angaben, die in ein Transparenzregister aufgenommen werden sollen, finden sich bereits jetzt in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser. Neu wären lediglich Leistungsbereiche und Level. Gerade die geplante Leveleinteilung könnte aber zu einer falschen Wahrnehmung der Versorgung in den Krankenhäusern führen, wenn daraus der Schluss gezogen würde, dass für alle Erkrankungen die beste Versorgung in Level-3-Krankenhäusern erfolgt“, erklärte Johna.

    In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhaustransparenzgesetzes macht der Marburger Bund deutlich, dass bereits die in dem Entwurf dargestellte Notwendigkeit staatlichen Handelns mehr als fragwürdig sei, wenn es heiße, „der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Gefahren gebietet ein staatliches Transparenzverzeichnis“. Damit suggeriere das Ministerium, dass von dem in der Patientenversorgung tätigen Personal eine gesundheitliche Gefahr ausgehe. „Dies ist nicht nur diskreditierend, sondern völlig unzutreffend und bedarf der umgehenden Korrektur“, fordert der Marburger Bund.

    „Krankenhäuser unterliegen umfangreichen staatlichen Reglementierungen, insbesondere im Bereich der Qualitätssicherung. Sowohl Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als auch länderbezogene Qualitätssicherungsverfahren sowie die Strukturprüfungen des Medizinischen Dienstes beschreiben mit erheblichem zeitlichem Aufwand bereits jetzt detailliert das Leistungsgeschehen.“

    Es stelle sich die Frage, ob die Qualitätsberichte, die auf der Referenzdatenbank des G-BA zur Verfügung stehen, schlicht in der Öffentlichkeit zu wenig bekannt seien. Auf den Internetseiten des G-BA werde sehr genau beschrieben, was aus den Qualitätsberichten hervorgehe und wie Informationen über Suchmaschinen gefunden werden können. „Auch die Argumentation, dass sich durch ein Transparenzverzeichnis die Qualität der Krankenhäuser verbessert, überzeugt nicht. Der mehrfach erwähnte direkte Zusammenhang zwischen Herstellung von Transparenz und konsekutiver Verbesserung der Qualität der Versorgung ist nicht belegbar“, heißt es in der Stellungnahme des Marburger Bundes.