Berlin (lure). Dreißig Prozent Abiturbestenquote, sechzig Prozent Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und zehn Prozent Erfahrungsquote: So soll die neue Formel aussehen, nach der künftig Bewerber auf Medizinstudienplätze ausgewählt werden könnten. Die Kultusministerkonferenz (KMK) will den Sachverhalt derzeit zwar nicht kommentieren. Sie dementiert aber auch die entsprechenden Presseberichte nicht.
Stimmen die Gerüchte, so würde die Wartezeitquote gestrichen. Sie würde ersetzt durch die Erfahrungsquote, die auch Eignungsquote genannt wird. Haben damit alle, die bislang gewartet haben, vergeblich aufs falsche Pferd gesetzt?
Zwischenzeitlich gab es Gerüchte, die neuen Zulassungsregelungen sollten ohne Übergang eingeführt werden. Nunmehr lautet das Gerücht, dass Langzeitwartende zwei Jahre lang abhängig von der Dauer ihrer Wartezeit einen Bonus innerhalb der Erfahrungsquote erhalten sollen. Die ist nur halb so groß wie die Wartezeitquote, was eine weitere Verschärfung des Verteilungskampfes zur Folge haben dürfte.
Die Länder könnten laut Berichten darüber hinaus bis zu 15 Prozent ihrer AdH-Studienplätze nach eigenen Kriterien vergeben – was auch Berufserfahrung beinhalten könnte. Letztendlich würde vor allem die Abiturbestenquote von zwanzig auf dreißig Prozent – und damit um satte fünfzig Prozent – wachsen!
Victor Banas, Vorsitzender des Sprecherrates der Medizinstudierenden im Marburger Bund, meinte: „Wir kritisieren seit Längerem die Überbetonung der Abiturnote bei der Auswahl der Bewerber. Die Länder wollen diese nun scheinbar festschreiben.“ Banas mahnte an, dass mehr Studienplätze benötigt werden. Er führte aus: „Die Nachfrage an Studienplätzen übersteigt das Angebot bei Weitem, obwohl am Ende Ärzte fehlen. Es braucht mehr Studienplätze. Die Abiturbestenquote zu erhöhen, ist Augenwischerei (oder: ein Tropfen auf den heißen Stein). Es löst das Problem nicht und zerstört gleichzeitig den Traum der Bewerber, die sich auf ein Versprechen verlassen haben: ausharren für das Wunschstudium. Man sucht hier einfache Lösungen für ein komplexes Problem. Damit ist niemandem geholfen.“
Viel Zeit bleibt den Ministern nicht, um noch eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Die Neuregelung muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Sommersemester 2020 in Kraft treten.
Bis dahin muss die Software der Online-Studienplatzvergabe Hochschulstart.de für die bundesweiten NC-Fächer neu programmiert werden. Auch soll ein Studieneignungstest bundesweit einheitlich Bestandteil des AdH werden. Man darf gespannt sein, wie die Ministerien und Hochschulen dies meistern werden. Die Kultusminister wollen sich jedenfalls in ihrer Dezembersitzung einigen.
Bildnachweis: vege / fotolia.com
