Palliativ-Ampel und Notfallausweis als Hilfe
PATIENTENWILLE UND VORSORGEDOKUMENTE
Aus der täglichen Arbeit entwickelte die PalliativStiftung gemeinsam mit Pflegeeinrichtungen ein Ampelsystem, das speziell für bettlägerige oder wenig mobile Bewohner geeignet ist.
Den Patientenwillen zu erkennen ist immer sinnvoll, in einer möglichen Krise aber von herausragender Bedeutung, damit die Patienten so versorgt werden, wie sie es wollen!
In Notsituationen, wenn die Zeit läuft, wissen Entscheider mit der Palliativ-Ampel schnell was gewünscht wird und können effektiv dem Patienten diese Hilfe bieten.
Das Prinzip ist so einfach wie möglich. Die Ampel ist ein patientenbezogenes Hinweisblatt zur schnellen Orientierung für das Patientenzimmer, das z. B. ans Bett kommt oder auf die Innenseite einer Schranktüre geklebt werden kann. Jede Ampel hat einen eindeutigen Symbolcharakter. In einem Notfall kann der Ersthelfer bei jedem auch unbekannten Patienten auf einen Blick die notwendigen, bzw. erwünschten Erstmaßnahmen erfassen.
ROT für „bitte Innehalten, primäres Ziel ist die reine Linderung“.
GELB für „erst Handeln, dann schnell orientieren“, was gewünscht ist.
GRÜN für „Freie Fahrt“ oder „Volles Programm“.
Grün heißt zwar „Freie Fahrt“, doch sind die Begleitumstände sorgfältig zu prüfen.
Ebenso wenig darf man bei rot den Patienten ohne weitere Nachprüfung sterben lassen.
Mit der Palliativ-Ampel wird im Notfall eine belastende Suche in den Akten vermieden, Übertherapie, Fehltherapie und (Be)Handlungen gegen den in der Patientenverfügung dokumentierten Willen verhindert.
Wird bei der Palliativ-Ampel auch das Hinweisfeld über der Ampel sorgfältig ausgefüllt, so hat man in einer Pflegeeinrichtung für jeden Bewohner eine gute Übersicht verfügbar, ob die üblichen und sinnvollen Vorsorgedokumente vorhanden sind und besonders auch, ob sie (wieder) einmal überdacht, ergänzt, erneuert werden sollten.
Der Gedanke für Pflegeheimbewohner einen bestmöglich erfassbaren Hinweis für den Rettungsdienst zu erarbeiten, damit im Notfall der Behandlungswille sofort erfassbar ist, entstand in hunderten von Gesprächen von Praktikern aus Altenpflege, Rettungsdienst, Palliativversorgung und Allgemeinmedizin.
Das Ziel mehrerer Projekte der Deutschen PalliativStiftung war die Optimierung der palliativen Versorgung in Pflegeheimen – und zugleich die Vermeidung unerwünschter, bzw. unnötiger Krankenhausaufenthalte. Wichtigster Baustein war es dabei, dass jeder (!)Beteiligte für sich einen Mehrwert daraus ziehen kann.
Mehrwert für alle!
Ein Mehrwert für die Bewohner durch das Wissen, dass Ihre Behandlungswünsche umgesetzt werden, auch wenn sie sich dazu nicht mehr äußern können, die größere Zufriedenheit mit der eigenen Arbeit.
Ein Mehrwert für die Angehörigen durch die Gewissheit, dass ihre Verwandten bis zum Lebensende in dieser Einrichtung angemessen versorgt werden können. Ein Mehrwert für die Verwaltung, dass die Arbeitsabläufe reibungsärmer gelingen.
Ein Mehrwert für die versorgenden Hausärzte, dass ihre Patienten mit größerer Kompetenz gepflegt und die Symptome angemessen gelindert werden.
Das Ziel:
- Optimierung der palliativen Versorgung in Pflegeheimen;
- Vermeidung unerwünschter, bzw. unnötiger Krankenhausaufenthalte.
Immer wieder zeigt es sich, dass ein enormes Potential zur verbesserten Versorgung in Pflegeeinrichtungen besteht.
Ein Teil der Mitarbeiter muss in den Grundlagen der Palliativversorgung geschult und parallel müssen die bestehenden Strukturen der palliativen Versorgung besser in die Heimversorgung eingebunden werden.
Auch wenn in Pflegeeinrichtungen ohnehin immer eine gute Dokumentation mit einer einfachen Erkennbarkeit des Patientenwillens wichtig wäre, wird unter Stress und Zeitdruck diese Erkennbarkeit doch ganz entscheidend.
Im Notfall ist es nicht sinnvoll, erst nach einem orientierenden Aktenstudium zu entscheiden, was getan werden soll, ohne einen Schaden für den Patienten in Kauf zu nehmen. Lebensrettende oder lebenserhaltende Erstmaßnahmen müssen sofort erfolgen können. Mit der Palliativ-Ampel kann die belastende Suche in den Akten entfallen und eine letztlich lebensgefährliche Behandlungsverzögerung, wie auch eine vielleicht unerwünschte Über- und Fehltherapie wirkungsvoll vermieden werden.
Die Ampel wurde in fünf Einrichtungen einem Praxistest unterzogen, die Unterlagen von 564 Bewohnern wurden untersucht. Das Ergebnis war ernüchternd und sicherlich leider zugleich bezeichnend und nicht untypisch für den allergrößten Anteil der Einrichtungen in Deutschland:
Bei den Vorsorgeunterlagen der 564 Patienten war wie folgt dokumentiert:
- 0,4 Prozent „Keine Klinikeinweisung mehr! Das gilt jetzt.“
- 1,0 Prozent „Keine Wiederbelebung mehr! Das gilt jetzt.“
- 20 Prozent formal korrekte Patientenverfügung;
- 45 Prozent formal korrekte Vollmacht.
Ein gutes Screening für die Bewohner der Einrichtung zu den Vorsorgeunterlagen ist so möglich, wenn die Palliativ-Ampel anhand der Akten sorgfältig ausgefüllt wird.
Es wird übersichtlich dokumentiert, ob die üblichen und sinnvollen Vorsorgedokumente vorhanden sind, wo erneut nachgefragt, nachgebessert, ergänzt werden sollte.
Beim formal korrekt ausgefüllten Fünftel der Patientenverfügungen war zudem deutlich zu erkennen, dass auch hier häufig nicht angemessen dokumentiert war, was der Bewohner tatsächlich für sich wünschte. Hier besteht ein großer Bedarf an qualifizierter Beratung, die Einrichtungen zumindest teilweise durch das Hospiz- und Palliativgesetz im Rahmen des § 132 g SGB V und eventuell sogar vollständig über den § 150 SGB XI refinanzieren können.
- Palliativ-Ampel (2024)(848.1 KB, IMG)
- Düsseldorfer Notfallausweis(2.0 MB, PDF)