• Die Zukunft der ärztlichen Weiterbildung

    Positionen zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für ärztliche Weiterbildung

    Unsere MB-Positionen

    Gemeinsame Zukunft der Weiterbildung - ambulant und stationär

    Auf seiner 142. Hauptversammlung hat der Marburger Bund am 3./4. November 2023 den Gesetzgeber aufgefordert, zusätzliche Kosten für Weiterbildung aus Steuermitteln zu finanzieren und gesetzliche Regelungen zu treffen, welche die Besonderheiten der ärztlichen Weiterbildung besser abbilden. 

    „Weiterbildung im Kontext der zukünftigen Versorgung wird noch mehr als heute in der stationären und der ambulanten Versorgung erfolgen müssen“, betonten die Delegierten in ihrem Beschluss. Um die Rahmenbedingungen dahingehend zu verbessern, fordert Marburger Bund folgende Veränderungen:

    • Bevorzugung der Krankenhäuser, die weiterbilden, bei der Umsetzung der Krankenhauspläne (und bei der Personalausstattung)
    • Erhöhung der Studienplatzzahlen, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken
    • Gehalt auf Tarifniveau auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung
    • Mehr Zeitkontingente für Weiterbildung im ärztlichen Alltag sowie bezahlte Freistellungen für Hospitationen und Rotationen etc.
    • Extrabudgetäre Finanzierung der zusätzlichen Kosten der ärztlichen Weiterbildung im ambulanten wie im stationären Bereich (Vorhalteleistung und Zuschlag im DRG- und EbM-System)

    Der Beschluss im Wortlaut: