• Ansprüche souverän beim Arbeitgeber einfordern

    Interview mit Verbandsjurist
    31.August 2022
    Dresden
    Seit Januar 2022 gehört Jurist Oliver Voigt zum Team der Geschäftsstelle des Marburger Bundes Sachsen. Rund 500 Rechtsberatungen haben er und zwei weitere Juristen bis Ende Juli 2022 bereits für die sächsischen Mitglieder durchgeführt. Im Interview mit Kristin Dolk, Referentin Verbandskommunikation beim MB Sachsen, berichtet Oliver Voigt, wie er den Mitgliedern des Verbandes zu ihrem Recht verhilft.

    Wann sollte man sich an die MB Rechtsberatung wenden?

    Oliver Voigt: Sowohl vor der Unterzeichnung von Verträgen oder Vereinbarungen als auch in Situationen, die zu arbeitsrechtlichen Sanktionen führen können. Eine rechtliche Prüfung kann zum Teil weitreichende Nachteile für unsere Mitglieder im Vorfeld ausschließen. Ich erhalte auch viele Anfragen zu Arbeitszeugnissen oder zur Rechtmäßigkeit von Dienstplänen. Hier können Ärztinnen und Ärzte oft mehr Einfluss zu nehmen, als ihnen bewusst ist. Vor allem beim Berufseinstieg bleibt ihnen für die detaillierte Ausei nandersetzung mit arbeitsrechtlichen Themen oder dem Tarifvertrag kaum Raum. Hier kommt unsere Rechtsberatung ins Spiel: Wir entlasten unsere Mitglieder und sorgen dafür, dass sie keine Nachteile aus Unkenntnis erleiden, sondern ihre Ansprüche souverän beim Arbeitgeber einfordern.

    Wie unterstützen Sie die Mitglieder in der Rechtsberatung?

    Voigt: Wir geben konkrete Hilfestellung und erarbeiten passgenaue Formulierungs- und Argumentationshilfen, damit arbeitnehmerunfreundliche Regelungen in arbeitnehmerfreundliche oder neutrale umgewandelt werden können. Wenn das Mitglied einverstanden ist, nehmen wir in seiner Sache auch direkt Kontakt mit der Personalabteilung auf. Bei klarer Rechtslage bewirkt die Ankündigung einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch einen Juristen erfahrungsgemäß Einigungsbereitschaft.

    Welche Regelungen sind das zum Beispiel?

    Voigt: Ein Auflösungsvertrag kann etwa Klauseln enthalten, die zum Beispiel den Anspruch auf rückwirkende Lohnerhöhung oder auf Überstundenabgeltung unwiederbringlich aushebeln. Zu den arbeitnehmerunfreundlichen Regelungen im Arbeitsvertrag gehört beispielsweise auch der pauschale Ausschluss des § 616 BGB. Dieser Paragraf regelt die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers bei bestimmten persönlichen Arbeitsverhinderungen. Die Folge: Ein Arbeitnehmer muss einen dringenden Arzttermin aufgrund einer akuten Erkrankung entweder in seiner Freizeit wahrnehmen oder er verliert für diese Zeit seinen Lohnanspruch. Harte Vertragsstrafen zum Beispiel bei Nichtantritt der Stelle, bei nicht fristgerechter Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder im Zusammenhang mit datenschutz- beziehungsweise wettbewerbsrechtlichen Regelungen sollten ebenfalls entschärft oder ganz aus dem Arbeitsvertrag gestrichen werden. Wichtig ist auch, dass im Arbeitsvertrag der konkrete Arbeitsort und die Fachabteilung genannt sind. Andernfalls hat der Arbeitgeber aufgrund seines Direktions- und Weisungsrechtes die Möglichkeit, den Arbeitnehmer an einem anderen Standort oder in einer anderen Abteilung einzusetzen.

    Was hat sich durch Ihre Beratung bei Mitgliedern konkret verbessert?

    Voigt: Erst kürzlich habe ich ein Mitglied dabei unterstützt, einen unrechtmäßig auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag um weitere vier Jahre zu verlängern. Dabei handelte es sich um eine schwangere Ärztin in Weiterbildung, der bereits seit einigen Monaten ein Beschäftigungsverbot auferlegt wurde. Ihr Jahresvertrag lief während der Schwangerschaft aus, sie hätte sich arbeitslos melden müssen. Bei der Vertragsprüfung habe ich festgestellt, dass nicht nur die Befristung unwirksam war, sondern dass auch andere Vorgaben für die Zeit der Weiterbildung nicht beachtet wurden. Ich habe mich mit dem Einverständnis der Ärztin direkt mit dem Arbeitgeber auseinandergesetzt und erreicht, dass das Arbeitsverhältnis um weitere vier Jahre und zusätzlich um die Zeiten von Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit verlängert wurde. Ein anderes aktuelles Beispiel, das viele Mitglieder betrifft, ist die unterschiedliche subjektive Bewertung im Arbeitszeugnis. Erst kürzlich habe ich nach Anfrage eines Mitglieds bei dessen Personalabteilung mit objektiven Argumenten erwirkt, dass das Zeugnis von „gut“ auf „sehr gut“ abgeändert wurde.

    Herr Voigt, vielen Dank für das Gespräch!

    Rechtsberatung im MB Sachsen

    Rechtsberatungen im MB Sachsen werden vornehmlich von Oliver Voigt, im Vertretungsfall auch von Jurist Henning Haslbeck oder MB-Sachsen-Geschäftsführer Steffen Forner durchgeführt. Die Verbandsjuristen des MB verfügen über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und genaueste Kenntnisse der MB-Tarifverträge. Nach Anfrage werden die Fälle in der Regel innerhalb weniger Tage bearbeitet, in dringenden Fristsachen auch eher. Die Rechtsberatung ist für Mitglieder des MB Sachsen kostenfrei.

    Ihre Rechtsanfrage können Sie an info@mb-sachsen.de oder 0351 47554-20 richten.