• Kammerwahl 2023: Ihre Stimme zählt!

    Berufspolitik
    19.Oktober 2022
    Im Frühjahr 2023 wählen die Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) die Kammerversammlung für die Wahlperiode 2023 bis 2027. Die Wahl bietet angestellten Ärztinnen und Ärzte die Chance, ihre Interessen in der sächsischen Gesundheitspolitik sichtbarer zu machen!

    Mehr als zwei Drittel der berufstätigen sächsischen Ärztinnen und Ärzte sind angestellt – Tendenz steigend. Im ambulanten Bereich hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte sogar mehr als verdoppelt. Die Landesärztekammer ist zwar die berufsständische Selbstverwaltung aller sächsischen Ärztinnen und Ärzte – allerdings besetzen angestellte Ärztinnen und Ärzte aktuell nur etwa die Hälfte der 101 Sitze, darunter wiederrum nur wenige in Weiterbildung oder nicht-leitender Funktion.

    Zu den Aufgaben der Mandatsträger der Kammerversammlung gehören die Entwicklung und Änderung von Satzungen, Berufsordnungen und Weiterbildungsordnungen sowie die politische Arbeit und Interessensvertretung. Im Detail bedeutet dies Verantwortung für eine strukturierte und qualitätsgesicherte Weiterbildung, für die Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen durch Fortbildungen, für die sachkundige Beratung des Freistaats bei der Krankenhausplanung, für die Sicherung einer verlässlichen Altersversorgung, für die Konkretisierung ethischer Standards für Ärztinnen und Ärzte, für die Schlichtung von Streitigkeiten und auch für die Bürgerberatung.

    Der Kammer obliegt die Vertretung und Durchsetzung der beruflichen Belange aller Ärztinnen und Ärzte gegenüber der Politik, dem Landesparlament, den Parteien und der Landesregierung. In welcher Form dabei die Interessen angestellter Ärztinnen und Ärzte vertreten werden, hängt auch von der Zusammensetzung der Kammerversammlung, also des Ärzteparlaments, ab.

    Mehr angestellte Mediziner in die Kammer!

    Der Marburger Bund Sachsen setzt sich dafür ein, dass die Interessen seiner Mitglieder und damit der angestellten und verbeamteten Ärztinnen und Ärzte im sächsischen Ärzteparlament gut vertreten sind. Deshalb unterstützt der Verband MB-Mitglieder, die entsprechend der Wahlordnung als Einzelkandidaten für die Kammerversammlung kandidieren und damit für ihre Kolleginnen und Kollegen wichtige Veränderungen voranbringen wollen.

    Nutzen Sie Ihr Wahlrecht! Nicht zu wählen ist immer die schlechteste Entscheidung.

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