• MB fordert angemessene Entlohnung

    Ambulant angestellt
    15.Dezember 2023
    Berlin
    Der MB Sachsen hat auf der 142. Hauptversammlung (HV) am 3. und 4. November in Berlin drei Beschlussanträge zur Diskussion eingebracht, die
    sich mit der Situation ambulant angestellter Ärztinnen und Ärzte befassen.

    „Der Wechsel in die Ambulanz darf Ärztinnen und Ärzte bei der Durchsetzung ihrer Arbeitnehmerrechte gegenüber der Anstellung im Krankenhaus nicht benachteiligen“, findet Dr. Sandy Zorn. Sie ist in einem Leipziger MVZ tätig, Mitglied des Arbeitskreises Ambulante Medizin des Marburger Bundes und im Landesvorstand des MB Sachsen. Immer mehr sächsische Ärztinnen und Ärzte praktizieren als Angestellte in Praxen oder in MVZ. Ihre Zahl hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Die ambulante Tätigkeit ist für viele attraktiv – hat aber auch Nachteile: Anstelle eines Tarifvertrags bestehen individuell verhandelte Arbeitsbedingungen.

    Der MB Sachsen hat auf der 142. Hauptversammlung (HV) am 3. und 4. November in Berlin drei Beschlussanträge zur Diskussion eingebracht, die sich mit der Situation ambulant angestellter Ärztinnen und Ärzte befassen. Die Delegierten forderten mit Beschluss 17 „Angemessene Entlohnung von angestellten Ärzten in der ambulanten Medizin“ auf Antrag des MB Sachsen die Arbeitgeber in der vertragsärztlichen Versorgung auf, den bei ihnen angestellten Ärztinnen und Ärzten eine angemessene und dynamische Vergütung in Anlehnung an die Tarifverträge im stationären Bereich zu zahlen. „Eine dynamische Lohnanpassung, bezahlte Überstundenregelungen oder ein Inflationsausgleich gelten für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung oft nicht. Auch angesichts des zunehmenden Bedarfs an Medizinern im ambulanten Bereich muss hier eine wertschätzende Entlohnung sichergestellt sein!“, findet MB-Landesvorsitzender Torsten Lippold.


    Im Antrag „Arbeitszeit ist mehr als Sprechstundenzeit“ forderten die sächsischen Delegierten zudem, dass Sprechstundenzeiten so bemessen sein müssen, dass auch deren Dokumentation während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erfolgen kann. Im Antrag „Ärztliche Leiter von MVZ brauchen Qualifikation“ setzte sich der MB Sachsen dafür ein, dass die Trägerverbände von Medizinischen Versorgungszentren Fortbildungen für ihre Ärztlichen Leiter anbieten müssen. Ärztliche Leiter haften für Qualität, Abrechnung und Hygiene in ihrem Verantwortungsbereich – häufig ohne entsprechende Fachkenntnisse. 

    Mit beiden Themen befasst sich nun der MB Bundesvorstand. Auch der MB-Arbeitskreis „Ambulante Medizin“ auf Bundesebene setzt sich in seiner Sitzung am 13. Dezember mit diesen Anträgen auseinander. Die Ergebnisse werden von den sächsischen Delegierten mit Spannung erwartet.

    Beschlüsse der 142. MB-Hauptversammlung in Berlin (PDF): https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/files/2023-11/Beschl%C3%BCsse%20142.%20HV%20-%20gesamt%20-%20Webseite_2.pdf