MB Sachsen setzte Impulse in Hannover

147. Hauptversammlung
15.Juni 2026
Mit ihren Anträgen setzte die sächsische Delegation auf der 147. MB-Hauptversammlung konkrete Akzente bei Prävention, ärztlicher Verantwortung und der Planung medizinischer Versorgung.
Delegierte aus Sachsen bei einer Abstimmung auf der 147. HV. / Foto: MB
Delegierte aus Sachsen bei einer Abstimmung auf der 147. HV. / Foto: MB

Der MB Sachsen hat auf der 147. Hauptversammlung des Marburger Bundes (HV) am 9. und 10. Mai in Hannover fünf Anträge eingebracht. Die Antragsthemen umfassten den Kinder- und Jugendschutz beim Alkoholkonsum, die Bedarfsplanung ärztlicher Versorgung, die Abgrenzung ärztlicher Tätigkeiten von neuen Gesundheitsberufen, Inhalte des Medizinstudiums und die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Drei der Anträge haben die Delegierten der Hauptversammlung – teilweise in geänderter Fassung – beschlossen. 

Als Delegierte vertraten die Landesvorsitzenden Torsten Lippold und Dr. Sandy Zorn, die Landesvorstandsmitglieder Arndt Bigl, Franziska Kulling, Dr. Benjamin Küßner, Dr. Peter Schreiter, die Ehrenvorsitzende Dipl.-Med. Sabine Ermer, das Ehrenmitglied Dr. Thomas M. Goerlich sowie zwei weitere engagierte Mitglieder den MB Sachsen auf der Hauptversammlung. 

Mit Beschluss Nr. 24 fordert die Hauptversammlung auf Antrag des MB Sachsen unter anderem das Ende des sogenannten begleiteten Trinkens ab 14 Jahren. Eine intensive Diskussion entbrannte über den Vorschlag, Alkohol nur in spezialisierten Verkaufsstellen anzubieten. Als Kompromiss beschloss die HV die Forderung, den Verkauf hochprozentiger alkoholischer Getränke auf lizenzierte „Alkoholshops“ zu beschränken. Über den Beschluss des Antrags „Maßnahmen zur deutlichen Reduktion des Alkoholkonsums bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen“ berichteten im Nachgang bundesweit verschiedene reichweitenstarke Medien. 

Keinen Diskussionsbedarf hatten die Delegierten der Hauptversammlung zum sächsischen Antrag zur Neuausrichtung der ärztlichen Bedarfsplanung. Mit Beschluss Nr. 14 fordert die HV vom Gemeinsamen Bundesausschuss und den Kassenärztlichen Vereinigungen eine grundlegende Reform der regionalen ärztlichen Bedarfsplanung, die tatsächliche Arbeitszeiten und Versorgungskapazitäten sowie Morbidität, Altersstruktur, Erreichbarkeit und sozioökonomische Faktoren realistisch berücksichtigt. Strukturelle Veränderungen wie Klinikschließungen sollen unmittelbar in die Planung einfließen, damit Fördermaßnahmen früher greifen. Zugleich sollen Berechnungsgrundlagen und Gewichtungen transparent veröffentlicht werden. 

Ebenfalls ohne Diskussion verabschiedete die HV den sächsischen Antrag „Ärztliche Tätigkeit ist nicht substituierbar – klare Abgrenzung gegenüber neuen Gesundheitsberufen“ als Beschluss Nr. 53. Der Marburger Bund lehnt darin Modelle ab, in denen nichtärztliche Berufsgruppen ärztliche Stellen ersetzen. Die Delegierten fordern außerdem, dass die ärztliche Weiterbildung und Personalentwicklung dauerhaft verlässlich finanziert werden müssen. 

Kontrovers verlief die Beratung des sächsischen Antrags „Reform des Zugangs zum Medizinstudium und des Studiums“. Die Delegierten diskutierten unter anderem, ob das Studium künftig gesundheitsökonomische und betriebswirtschaftliche Inhalte vermitteln soll. Ein Antrag auf Nichtbefassung scheiterte knapp. Nach weiteren Änderungsanträgen wurde der Antrag an den Vorstand überwiesen. Der MB Sachsen forderte in einem weiteren Antrag eine bessere medizinische Versorgung auf dem Land. Die Hauptversammlung beschloss, sich mit diesen Themen nicht zu befassen.