Zeiterfassung im roten Bereich

HBK Zwickau
27.März 2026
Zwickau
Eine Befragung unter Ärztinnen und Ärzten am HBK Zwickau offenbart Probleme bei Arbeitszeit und Dienstplanung.

Am Heinrich-Braun-Klinikum Zwickau (HBK) häuften sich die Berichte von Marburger-Bund-Mitgliedern, dass der dort geltende TV-Ärzte/VKA nicht in allen Kliniken vollständig umgesetzt wird. Der MB Sachsen hat die Ärztinnen und Ärzte am HBK deshalb zwischen dem 2. und 24.Februar 2026 zur Arbeitszeiterfassung und Dienstplanung befragt. An der Umfrage beteiligten sich 90 Ärztinnen und Ärzte, davon 50 Prozent in Weiterbildung.

Die Auswertung zeigt Probleme bei der Arbeitszeiterfassung, fehlende Zuschläge und eine zu hohe Arbeitsbelastung. Ärztinnen und Ärzte am HBK, die in Vollzeit tätig sind und eine Opt-Out-Erklärung unterschrieben haben, dürfen im Durchschnitt bis zu 56 Stunden pro Woche arbeiten. 43 Prozent dieser Gruppe geben in der Umfrage jedoch an, dass sie im Schnitt 60 Stunden und mehr pro Woche arbeiten. Nur 40 Prozent der Befragten können die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Pausenzeit unterbrechungsfrei einhalten.

Nicht einmal ein Viertel der Befragten bestätigt, dass die Umziehzeit als Arbeitszeit dokumentiert wird. Mehr als ein Drittel der Befragten gibt an, dass die Arbeitszeit gar nicht dokumentiert wird. Ein weiteres Drittel erfasst die Arbeitszeit händisch. Nur knapp drei von zehn Personen erfassen ihre Arbeitszeit elektronisch via Transponder. Diese Situation hat sich inzwischen deutlich verbessert: Die elektronische Zeiterfassung ist nun im gesamten HBK etabliert.

61 Prozent aller Befragten geben an, dass die Inanspruchnahme im Bereitschaftsdienst regelmäßig über der zulässigen Grenze von 49 Prozent liegt. Laut Tarifvertrag darf der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt. Auch bei der Anzahl der Vordergrundbereitschaftsdienste pro Monat gibt es Probleme. Nur die Hälfte der Umfrageteilnehmer bleibt mit bis zu vier Diensten pro Monat innerhalb der tarifvertraglichen Vorgaben.

Immerhin 87 Prozent der Befragten erhalten ihren Dienstplan spätestens einen Monat vor Beginn des Planungszeitraums, also pünktlich. Bei kurzfristigen Änderungen des Dienstplans zahlen jedoch viele Ärztinnen und Ärzte drauf: Nur ein Viertel gibt an, in solchen Fällen den tariflich festgelegten Zuschlag zu erhalten. Die Hälfte verneint dies, 24 Prozent sind sich nicht sicher. Rund zwei Drittel (64 Prozent) der Befragten erklären, dass sie aktuell weniger als 50 Überstunden haben. Gleichzeitig berichtet rund jeder Sechste von 50 bis 100 Überstunden, genauso viele haben sogar 100 oder mehr Überstunden angesammelt. Grundsätzlich müssen Arbeitsstunden, die abweichend vom Dienstplan erbracht werden, bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche in Freizeit ausgeglichen werden.

Der Tarifvertrag begrenzt die Arbeit an Wochenenden in der Regel auf zwei Wochenenden pro Monat, ein drittes Wochenende ist nur ausnahmsweise möglich. Die Umfrage gibt hier Entwarnung: Die meisten Befragten arbeiten an ein bis zwei Wochenenden pro Monat (85 Prozent). Die Angaben sind zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten ausgeglichen.

Die hohe Beteiligung an der Befragung hat Wirkung: Die Rückmeldungen liefern dem MB Sachsen und dem Betriebsrat des HBK eine belastbare Grundlage, um beim Arbeitgeber konkrete Verbesserungen einzufordern. Der MB wird die Umfrage im Februar 2027 erneut durchführen und die Ergebnisse vergleichen.