• FAQ Sächsische Landesärztekammer

    Der Kammer obliegt die Vertretung und Durchsetzung der beruflichen Belange aller Ärztinnen und Ärzte gegenüber der Politik, dem Landesparlament, den Parteien und der Landesregierung. In welcher Form dabei die Interessen angestellter Ärztinnen und Ärzte vertreten werden, hängt auch von der Zusammensetzung der Kammerversammlung, also des Ärzteparlaments, ab.
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    Welche Termine sind für die Wahl wichtig?

    31. Oktober 2022

    • Stichtag für die Aufnahme in die Wählerlisten: Bitte überprüfen Sie bis zu diesem Datum die Aktualität ihrer Meldedaten bei der Sächsischen Landesärztekammer.

    16. bis 25. November 2022

    • Auflegung der Wählerlisten: Bitte überprüfen Sie in diesem Zeitraum in ihrer Kreiswahlkammer, dass Sie in der Wählerliste eingetragen sind.

    bis spätestens 6. Februar 2023

    • Einreichung der Wahlvorschläge beim Kreiswahlleiter: Sie aktiv mitbestimmen? Gern unterstützt der MB Sachsen seine Mitglieder bei einer Kandidatur.

    3. April 2023

    • Endzeitpunkt für die Ausübung des Wahlrechtes (Briefwahl)

    Über weitere Details informiert die SLÄK im Ärzteblatt Sachsen 9/2022 und online unter www.slaek.de/kammerwahl.

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    Was ist die Kammerversammlung?

    Die Kammerversammlung ist Organ der Sächsischen Landesärztekammer. Sie besteht aus 101 gewählten Mitgliedern und je einem der Kammer angehörenden Mitglied des Lehrkörpers der Medizinischen Fakultäten der Universitäten Dresden und Leipzig. Die Kammerversammlung beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Kammer. Die Mandatsträger sind nach Wahlkreis und Anzahl der dort erhaltenen Stimmen angeordnet.

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    Welche Aufgaben hat die Kammerversammlung?

    Die Kammerversammlung tritt in der Regel zweimal jährlich in Dresden zusammen. Zu den Aufgaben der Mandatsträger der Kammerversammlung gehören die Entwicklung und Änderung von Satzungen, Berufsordnungen und Weiterbildungsordnungen sowie die politische Arbeit und Interessensvertretung. Im Detail bedeutet dies Verantwortung für eine strukturierte und qualitätsgesicherte Weiterbildung, für die Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen durch Fortbildungen, für die sachkundige Beratung des Freistaats bei der Krankenhausplanung, für die Sicherung einer verlässlichen Altersversorgung, für die Konkretisierung ethischer Standards für Ärztinnen und Ärzte, für die Schlichtung von Streitigkeiten und auch für die Bürgerberatung.

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    Was heißt Ärztliche Selbstverwaltung?

    Der Berufsstand der Ärztinnen und Ärzte besitzt als einer der wenigen das Privileg, sich in Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts selbst zu verwalten. Ärztinnen und Ärzte können ihre eigenen Angelegenheiten selbstbestimmt, eigenverantwortlich und unabhängig regeln. Die Ärztekammern haben per Gesetz den Auftrag, für die Ärzteschaft alle professionellen und ethischen Aufgaben in eigener Verwaltung auszuführen, anstatt sie staatlichen Stellen zu überlassen.