Tarif- |
Verhandlungsführer |
Verhandlungspartner |
Beispiele |
Haus-tarifverträge |
MB Sachsen mit Geschäftsführung |
|
|
Bundesweite Tarifverträge
|
MB Bundesverband |
|
|
MB Bundesverband |
|
|
|
Konzern-tarifverträge |
MB Bundesverband mit jeweiligem Klinikkonzern |
|
|
Unserem Klinikregister können Sie entnehmen, an welchen Kliniken Tarifverträge Anwendung finden.
An meiner Klinik/ Einrichtung gilt kein Tarifvertrag – was kann der MB Sachsen in diesem Fall unternehmen?
In dieser Situation kann der MB Sachsen, als juristische Vertretung für Sie und Ihre Kollegen, mit Ihrem Arbeitgeber einen Haustarifvertrag aushandeln. Im Vorfeld dazu wählen Sie zunächst eine Tarifkommission aus den MB-Mitgliedern Ihrer Klinik/Einrichtung. Die Tarifkommission wendet sich danach mit ihrem Wunsch, Tarifverhandlungen aufzunehmen, an den Vorstand des MB Sachsen, der schließlich mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt aufnimmt.
Bevor Sie in die Tarifverhandlung gehen, ist es wichtig, dass Sie dafür möglichst viele Kollegen mobilisieren und Sie sich darüber einig sind, welche Aspekte in den Tarifvertrag mit aufgenommen werden sollen.
Genauere Informationen dazu erteilen Ihnen gern unsere Mitarbeiter der Geschäftsstelle.