• Erster Arbeitsvertrag – was müssen Ärzte beachten?

    Wichtige Hinweise zum ersten Arbeitsvertrag gibt der Verbandsjurist des Marburger Bundes Schleswig-Holstein, Daniel Arp, jungen Ärztinnen und Ärzte in unserem kurzen Videoclip.

    VIDEOCLIP aus der Reihe „Der Marburger Bund berät"

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    Examen bestanden und erste Stellenzusage in der Tasche? Dann steht dem Berufseinstieg ja nichts mehr im Wege – oder doch? Gerade am Anfang kommt es auf gute Beratung an, damit das erste Arbeitsverhältnis auf sicherem Fundament steht. Hier hilft der Marburger Bund mit seinen insgesamt 40 Juristen - persönlich und kompetent.

    Vor Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrages lohnt es sich, die  Arbeitsrechtsexperten des Marburger Bundes einen Blick auf den Vertragsentwurf werfen zu lassen. Ist die zeitliche Befristung rechtens? Wofür braucht man eine Opt-out-Erklärung? Und wird man automatisch nach Tarif bezahlt, wenn im Vertrag „in Anlehnung an Tarifverträge des Marburger Bundes“ steht? Hier gilt es, genau aufzupassen und sich rechtlich beraten zu lassen.

    Die Juristinnen und Juristen der Landesverbände des Marburger Bundes beraten und prüfen die Arbeitsverträge der Mitglieder kostenfrei. Darüber hinaus helfen sie mit wichtigen Tipps Bewerbern in einem persönlichem Gespräch weiter, beispielsweise mit Hinweisen zur Stellensuche und Ratschlägen für Vertragsverhandlungen.

    Unsere Merkblätter zum Thema "Arbeitsvertag" erhalten Sie als Marburger Bund Mitglied in unserer MBZplus App oder fordern Sie sie bei Ihrem Landesverband an.

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