Diesen und weiteren Themen widmet sich die BR-Konferenz des MB Sachsen:
- Zuschlagspflichtigkeit bei nicht durch den BR mitbestimmten Dienstplänen
- Aktuelle Regelungen des Arbeitszeitrechts
- Mitbestimmung von Dienstplänen: Spielräume des Arbeitszeitrechts und Praxistipps zum Ablehnen
- Erfahrungen anderer Ärztinnen und Ärzte mit der Betriebsratsarbeit
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Ärztinnen und Ärzte mit einem Mandat im Betriebsrat und mit einer Mitgliedschaft im Marburger Bund.
Die Teilnehmerzahl ist auf 12 begrenzt.
Zeit & Ort
10:00 - 14:00 Uhr
Marburger Bund Landesverband Sachsen
Geschäftsstelle
Glacisstr. 2
01099 Dresden
Referenten
- Dr. Peter Schreiter, Beisitzer Landesvorstand MB Sachsen, BR-Mitglied Klinikum Chemnitz
- Alfred Höfer, ehem. stellvertretender BR-Vorsitzender Vivantes-Klinik Neukölln
- Stefan Zingler, Verbandsjurist, Referat Tarifpolitik MB Bundesverband
- Steffen Forner, Jurist und Geschäftsführer MB Sachsen
Anmeldung
Online-Formular (siehe unten)
oder
per E-Mail (seminar@mb-sachsen.de)
Kosten
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Reisekosten werden – so der Nachweis erbracht werden kann, dass die Kosten im Rahmen der Betriebsratsarbeit nicht vom Arbeitgeber gezahlt werden – für MB-Mitglieder vom Marburger Bund Landesverband Sachsen übernommen.
Schulungsanspruch
Es handelt sich um eine Schulungsveranstaltung gem. § 37 Abs. 6 BetrVG und entsprechende Vorschriften nach Betriebsrats-Beschluss.
Hinweis
Das Seminar richtet sich ausschließlich an Mitglieder des Marburger Bundes. Sie sind noch kein Mitglied? Hier geht's zur Mitgliedschaft: https://www.marburger-bund.de/mitglied-werden.
Programm
Begrüßung
Dr. Peter Schreiter, Mitglied Betriebsrat Klinikum Chemnitz, Beisitzer Landesvorstand MB Sachsen
Zuschlagspflichtigkeit bei nicht durch den BR mitbestimmten Dienstplänen
Referent: Stefan Zingler, Verbandsjurist Marburger Bund Bundesverband
Das Bundesarbeitsgericht urteilte vor einigen Monaten, dass die Einhaltung der Bekanntgabefrist von ärztlichen Dienstplänen nicht davon abhängt, ob der Dienstplan auch mitbestimmt ist. Einen Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen für rechtzeitig aufgestellte Dienste, die erst nach der Bekanntgabefrist vom BR genehmigt wurden, gibt es also nicht. Allerdings müssen diese Dienste – zumindest, wenn die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts die Patientensicherheit nicht gefährdet - auch nicht erbracht werden, wenn der Dienstplan unwirksam war, so das BAG. Dieses Urteil hat in den vergangenen Wochen und Monaten innerhalb des Marburger Bundes für einige Diskussionen gesorgt, an denen wir Sie beteiligen wollen.
Aktuelles Arbeitszeitrecht: Erfassung der Arbeitszeit
Als Betriebsräte prüfen Sie, ob die Dienstpläne dem Arbeitszeitrecht entsprechen. Vorrausetzung für eine rechtmäßige Dienstplanung ist eine korrekte Arbeitszeiterfassung. Steffen Forner informiert Sie in seinem Vortrag über aktuelle Regelungen des Arbeitszeitrechts.
Mittagessen
Praxistipps zur Mitbestimmung von Dienstplänen
Alfred Höfer, ehem. stellvertretender BR-Vorsitzender Vivantes-Klinik Neukölln
Alfred Höfer hat wesentlich an einem aufsehenerregenden Urteil gegen den Berliner Krankenhausbetreiber Vivantes mitgewirkt. Das Haus wurde wegen unabgestimmter Dienstplan-Änderungen im Juni 2023 zur Zahlung von Bußgeldern in Millionenhöhe verurteilt. Seinen reichen Erfahrungsschatz in der Betriebsratsarbeit möchte er mit Ihnen teilen.
BR-Netzwerke im Marburger Bund
Dr. Peter Schreiter, Mitglied Betriebsrat Klinikum Chemnitz, Beisitzer Landesvorstand MB Sachsen
Austausch, Erfahrungsberichte, Diskussion