• Geänderte Satzung für zeitgemäße Verbandsarbeit

    Mitgliederversammlung 2023
    29.September 2023
    Chemnitz
    Die Mitgliederversammlung des MB Sachsen hat am 20. September 2023 eine Neufassung der Satzung beschlossen. Grundlage hierfür sind die neue Mustersatzung des MB-Bundesverbandes sowie die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Satzung innerhalb des Landesvorstands, die gemeinsam mit den Juristen des Landesverbandes erarbeitet wurden.

    Die maßgeblichen Änderungen umfassen folgende Punkte:

    • Die Mitgliedschaft im MB Sachsen ist zukünftig ausschließlich für Human- und Zahnmediziner möglich. (§ 1 Abs. 1)
    • Die Kündigung der Mitgliedschaft ist bis zum 30. November des Jahres mit Wirkung zum Jahresende möglich. Eine Kündigung zum 30. Juni ist damit nicht mehr möglich. (§ 3 Abs. 4)
    • Für Mitglieder, die den Beitrag per Rechnung zahlen gilt: Bei notwendiger Zahlungserinnerung (nach Ablauf der Rechnungsfrist) oder Mahnung wird ein um fünf Prozent erhöhter Mitgliedsbeitrag fällig. (§ 4 Abs. 6)
    • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Mitgliederversammlung als Videokonferenz stattfinden. (§ 6 Abs. 3)
    • Der Vorstand des MB Sachsen soll geschlechterparitätisch besetzt sein. (§ 7 Abs. 1)
    • Ab dem Wahljahr 2024 werden Vorstand und Revisionskommission für vier anstatt wie bisher für drei Jahre gewählt. (§ 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2)
    • Wenn sich Vorsitzende für die zeitintensive Vorstandsarbeit teilfreistellen lassen, können sie hierfür eine Entlastungszahlung erhalten. (§ 7 Abs. 2)
    • In die Satzung wurden Datenschutzregelungen aufgenommen. (§ 16)

    Die Satzungsneufassung wird erst mit der Eintragung im Vereinsregister wirksam, die bis zum Jahresende angestrebt wird.