• MB Sachsen vermutet Arbeitszeitverstöße beim DRK Krankenhaus Rabenstein

    Pressemitteilung
    Anzeige bei Landesdirektion
    07.März 2024
    Dresden
    Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) Sachsen hat das DRK Krankenhaus Chemnitz-Rabenstein wegen vermuteter Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz bei der zuständigen Behörde angezeigt. Die Landesdirektion Sachsen soll nun prüfen, ob das Krankenhaus seine Ärztinnen und Ärzte ausreichend vor Überlastung schützt.

    „Um die medizinische Patientenversorgung rund um die Uhr sicherzustellen, arbeiten Ärztinnen und Ärzte häufig 50 oder mehr Stunden pro Woche und leisten im Krankenhaus 24-Stunden-Dienste. Damit uns dieses Arbeitspensum nicht selbst krank macht, sehen ärztliche Tarifverträge für so ein Dienstsystem bestimmte Bedingungen vor“, erklärt Torsten Lippold, 1. Vorsitzender des MB Sachsen.

    Der in den DRK Krankenhäusern Sachsen geltende Ärzte-Tarifvertrag setzt für die Planung von 24-Stunden-Diensten voraus, dass der Arbeitgeber alternative Arbeitszeitmodelle prüft, eine Belastungsanalyse gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes durchführt und abhängig vom Ergebnis dieser Analyse gesundheitsfördernde Maßnahmen ergreift. Vertrauliche Berichte von Ärztinnen und Ärzten des DRK Krankenhauses Chemnitz-Rabenstein, die dem MB Sachsen vorliegen, deuten auf Verstöße gegen Vorgaben zum Arbeitsschutz hin. Eine entsprechende Nachfrage der Ärztegewerkschaft wies das Klinikum zurück. Der Marburger Bund Sachsen schaltet in der Konsequenz nun die zuständige Arbeitsschutzbehörde ein.

    „Die DRK Krankenhäuser Sachsen stellen unsere Tarifpartnerschaft seit längerem auf eine harte Probe. Das Vertrauensverhältnis ist beschädigt. Die Anzeige bei der Landesdirektion ist für uns derzeit der einzige Weg um herauszufinden, ob der Arbeitsschutz für die rund 100 Ärztinnen und Ärzte in Rabenstein eingehalten wird. Wenn Ärzte am Limit arbeiten, sind Patienten in Gefahr!“, begründet Torsten Lippold diesen Schritt. Nun soll die Landesdirektion Sachsen prüfen, ob die Arbeitszeitpraxis im Klinikum dem Tarifvertrag und damit dem Arbeitszeitgesetz entspricht.

    Hohe Hürden für 24-h-Dienste

    Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer im Durchschnitt höchstens acht Stunden pro Werktag arbeiten. Abweichungen sind nur durch eine entsprechende Vereinbarung in einem Tarifvertrag zulässig. Um die Patientenversorgung trotz Ärztemangel in Krankenhäusern sicherzustellen, ermöglichen die ärztlichen Tarifverträge des Marburger Bundes längere Arbeitszeiten. So erlaubt auch der TV-Ärzte DRK Sachsen eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 24 Stunden.Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass die Ärztin oder der Arzt der Verlängerung der täglichen Arbeitszeit schriftlich zustimmt und dass die Arbeitsbelastung in diesen Bereitschaftsdiensten nicht mehr als 49 Prozent beträgt.

    MB Sachsen unterbricht Tarifrunde

    Die fehlende Transparenz der Geschäftsführung der DRK Krankenhäuser Sachsen gegenüber dem Tarifpartner MB Sachsen in Bezug auf den Gesundheitsschutz der angestellten Ärztinnen und Ärzte folgt auf formal konfrontative Tarifverhandlungen. Der Landesvorstand des MB Sachsen hat die aktuelle Tarifrunde zum TV-Ärzte DRK Sachsen kürzlich auf unbestimmte Zeit unterbrochen und fordert die DRK Krankenhäuser Sachsen auf, zu einer vertrauensbasierten Tarifpartnerschaft zurückzukehren und damit den  Ärztinnen und Ärzten mit der angemessenen Wertschätzung zu begegnen.