• Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung

    Gesamtnovelle der (Muster-)Weiter­bildungs­ordnung (MWBO) verabschiedet

    Gesamtnovelle der (Muster-)Weiter­bildungs­ordnung (MWBO) verabschiedet

    Auf dem 121. Deutschen Ärztetag im Mai 2018 in Erfurt wurden die strukturellen Vorgaben für die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen.

    Am 15. November 2018 hat der Vorstand der Bundesärztekammer das neue Regelwerk als MWBO 2018 verabschiedet. Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 hat mehrere Änderungen der MWBO beschlossen, die am 26.06.2021 in der MWBO 2018 umgesetzt wurden. Die MWBO 2018 in der aktuellen Fassung vom 29.06.2023: (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018

    Woran wollen wir eine neue MWBO messen? – MB-Kriterien

    Als Marburger Bund haben wir den Novellierungsprozess im Interesse unserer Mitglieder intensiv begleitet und werden dies auch bei der Umsetzung tun.

    „Woran wollen wir eine neue MWBO messen?“ Unter diesem Titel wurde auf unserer 133. Hauptversammlung erörtert, was der Marburger Bund für eine moderne und kompetenzorientierte Weiterbildung erreicht hat und wo noch Gestaltungsbedarf besteht. Die Delegierten forderten die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern auf, die Chancen der Novellierung für die Weiterbildung zu nutzen und die neuen Strukturen schnell und möglichst bundeseinheitlich umzusetzen.

    Umsetzung MWBO 2018

    Mit unseren FAQs zur neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen zur MWBO 2018 und machen Sie mit grundlegenden Neuerungen der Weiterbildung bekannt.

    Hier gelangen Sie zu den FAQs zur neuen MWBO.

    Aktuelles zur Weiterbildung

    Ärztliche Weiterbildung im Fokus auf dem 127. Deutschen Ärztetag in Essen

    Prof. Dr. Henrik Herrmann und Dr. Hans Albert Gehle, Vorsitzende der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer, zogen auf dem
    127. Deutschen Ärztetag in Essen hinsichtlich des Umsetzungstandes der MWBO 2018 eine positive Bilanz. M
    ittlerweile sei die MWBO in allen Landesärztekammern in Landesrecht umgesetzt.

    Im Zentrum ihres Sachstandsberichtes standen das eLogbuch sowie erste Evaluationsergebnisse. Eine Evaluation der Weiterbildung erfolgte bislang in einzelnen Landesärztekammern auf Grundlage jeweils eigener Verfahren. Angestrebt wird eine einheitliche Evaluation der Weiterbildung. Dazu haben die Landesärztekammern einen Kernfragebogen entwickelt. Mit oder in Anlehnung an diesen Kernfragebogen haben 13 Landesärztekammern 2022/2023 eine Evaluation durchgeführt.

    Die Präsentation von Herrn Prof. Dr. Herrmann und Dr. Gehle finden Sie hier nachfolgend: