Gesamtnovelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) verabschiedet
Auf dem 121. Deutschen Ärztetag im Mai 2018 in Erfurt wurden die strukturellen Vorgaben für die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen.
Am 15. November 2018 hat der Vorstand der Bundesärztekammer das neue Regelwerk als MWBO 2018 verabschiedet.
(Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018
In einem nächsten Schritt ist die verabschiedete Gesamtnovelle in Landesrecht umzusetzen. Die MWBO hat für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter.
Als Marburger Bund haben wir den Novellierungsprozess im Interesse unserer Mitglieder intensiv begleitet und werden dies auch bei der Umsetzung tun.
„Woran wollen wir eine neue MWBO messen?“ Unter diesem Titel wurde auf unserer 133. Hauptversammlung erörtert, was der Marburger Bund für eine moderne und kompetenzorientierte Weiterbildung erreicht hat und wo noch Gestaltungsbedarf besteht. Die Delegierten forderten die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern auf, die Chancen der Novellierung für die Weiterbildung zu nutzen und die neuen Strukturen schnell und möglichst bundeseinheitlich umzusetzen.
- Beschlüsse der 133. Hauptversammlung(384.9 KB, PDF)
- Vortragsfolien Dr. Franz Bartmann(376.3 KB, PDF)
- Vortragsfolien Dr. Henrik Herrmann(656.4 KB, PDF)
Der Deutsche Ärztetag im Mai 2018 hat die Landesärztekammern aufgefordert, die MWBO 2018 möglichst in den nächsten zwei Jahren in den Ländern einzuführen.
Die Ärztekammern Bayern und Hessen haben einzelne Regelungen der MWBO 2018 bereits in ihrer Weiterbildungsordnung umgesetzt.
Die Ärztekammer Bremen hat am 9. September 2019 eine neue Weiterbildungsordnung (WBO) für Bremen beschlossen. Sie soll zum 1. Juli 2020 in Kraft treten.
Die Dokumentation über den kontinuierlichen Kompetenzzuwachs während der ärztlichen Weiterbildung soll zukünftig über ein elektronisches Logbuch erfolgen.
Auf dem 122. Deutschen Ärztetag im Mai 2019 in Münster wurde die Ausgestaltung des Logbuchs diskutiert und beschlossen.
- Beschlüsse des 122. DÄT 2019 zum eLogbuch(1.5 MB, PDF)
- Vortrag Dr. Max Kaplan(1.3 MB, PDF)
Betrieben wird die eLogbuch-Webanwendung durch die Bundesärztekammer. Sie stellt die aus Hard- und Software bestehende Infrastruktur zur Verfügung.
Seit 1. Juli 2019 ist das elektronische Logbuch (eLogbuch) für die Facharzt-Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten von der Bundesärztekammer betriebsbereit gestellt worden.
Das elektronische Logbuch kann in der Praxis erst angewendet werden, sobald die MWBO 2018 in Landesrecht umgesetzt und in den Landesärztekammern in Kraft getreten ist.
eLogbuch Anwendung: hier