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10. Apr 2017
Das Arbeitsgericht Hamburg musste sich mit der folgenden Frage befassen: Ein Arzt war bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis tätig, bevor er ein neues einging, auf das der TV-Ärzte KAH Anwendung findet. Der neue Arbeitgeber vertrat die Auffassung, dass der Kollege die nächste Stufe der Entgelttabelle erst dann erreicht, wenn er die gesamte Zeit der bisherigen Stufe erfüllt habe.
13. Feb 2017
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat auch in zweiter Instanz entschieden, dass für Arbeitszeiten, die im Anschluss an einen Bereitschaftsdienst erbracht werden, die Überstundenvergütung einschließlich entsprechender Sonn- und Feiertragzuschläge zu zahlen ist.