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    05. Dez. 2017
    Der Marburger Bund Landesverband Hamburg lud am vergangenen Donnerstag, 30. November 2017 um 19:00 Uhr, zum ersten After Work Treffen ein. Die Veranstaltung fand in Restaurant IMARA statt und fand regen Zuspruch. Die Gäste nutzten den Abend, um mit anderen Mitgliedern wertvolle Kontakte zu knüpfen und sich zu vernetzen.
    22. Sep. 2017
    Der Samstag ist ein Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K).
    Nach diesen Tarifnormen ist für schichtdienstleistende Beschäftigte eine Verminderung der Sollarbeitszeit vorgesehen, wenn sie an bestimmten Vorfeiertagen (Heiligabend, Silvester) oder Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind. Ohne diese Regelungen müssten die nach Dienstplan arbeitenden Beschäftigten zur Erreichung der vollen Vergütung die am (Vor-)Feiertag dienstplanmäßig ausgefallenen
    Stunden an einem anderen Tag ableisten.
    07. Sep. 2017
    Liebe Mitglieder,

    der Marburger Landesverband Hamburg möchte sich in Zukunft noch stärker inhaltlich mit bestimmten Aspekten der angestellten oder verbeamteten ärztlichen Tätigkeit beschäftigen. Es geht darum, über das Tagesgeschehen hinaus nachhaltige Konzepte dafür zu entwickeln, wie die ärztliche Tätigkeit und ihre Rahmenbedingungen in Zukunft zu gestalten sind. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen neue Ansätze diskutieren und ermitteln, wo Handlungsbedarf und Handlungsoptionen auch für den Marburger Bund bestehen.
    24. Jul. 2017
    Frau Christine Neumann-Grutzeck rückt für Frau Dr. Friederike Schlingloff, die zum 1. Juli in einen anderen Landesverband wechselte, in den Vorstand nach.
    10. Apr. 2017
    Das Arbeitsgericht Hamburg musste sich mit der folgenden Frage befassen: Ein Arzt war bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis tätig, bevor er ein neues einging, auf das der TV-Ärzte KAH Anwendung findet. Der neue Arbeitgeber vertrat die Auffassung, dass der Kollege die nächste Stufe der Entgelttabelle erst dann erreicht, wenn er die gesamte Zeit der bisherigen Stufe erfüllt habe.
    13. Feb. 2017
    Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat auch in zweiter Instanz entschieden, dass für Arbeitszeiten, die im Anschluss an einen Bereitschaftsdienst erbracht werden, die Überstundenvergütung einschließlich entsprechender Sonn- und Feiertragzuschläge zu zahlen ist.
    Vom 21. Dezember 2020 bis 03. Januar 2021 bleibt die Geschäftsstelle des Landesverbandes Hamburg geschlossen. Bitte berücksichtigen Sie dies, falls Sie dringende Anliegen im Zusammenhang mit gesetzlichen Verjährungsfristen bearbeiten lassen möchten. Ab dem 04.01.2021 erreichen Sie den Landesverband telefonisch wie gewohnt von 10.00 -15.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass eingehende Rechtsanfragen und Mitteilungen die uns während der Schließung erreichen erst ab dem 04.01.2021 wieder bearbeitet werden.