• Notfallversorgung

    Ärzteverbände legen gemeinsames Positionspapier zur Reform der Notfallversorgung vor

    Der Marburger Bund, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband haben sich in einem gemeinsam erarbeiteten Positionspapier für eine umfassende Reform der Notfallversorgung ausgesprochen. Das Positionspapier wird vom Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) unterstützt. Neben einer besseren und verbindlicheren Steuerung der Patientinnen und Patienten fordern die Verbände unter anderem einen zielgerichteteren Einsatz der immer knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen. Damit grenzen sich die Verbände in zentralen Punkten auch von den Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ab. 

    Rettungsdienst ist Teil der Notfallkette

    Die Probleme der Notfallversorgung können nur gelöst werden, wenn der Rettungsdienst als Teil der Notfallkette bei Veränderungen im ambulanten bzw. stationären Bereich immer mitbedacht wird. Zwingend notwendig ist es, die Überlegungen zur Reform des Rettungsdienstes mit den generellen Reformen zur Verbesserung der Notfallversorgung und der Krankenhausreform zu synchronisieren, bekräftigt der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zu Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung.

    Strukturen der Notfallversorgung müssen das Patientenverhalten berücksichtigen

    Der Marburger Bund und die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) sprechen sich für eine Gesamtreform der Notfallversorgung aus und haben dafür Lösungsvorschläge entwickelt. „Die Strukturen der Notfallversorgung müssen das Patientenverhalten berücksichtigen und niederschwellig für alle erreichbar bleiben“, fordern Marburger Bund und DGINA.

    Ziel müsse es sein, den Patienten am Ort der Erstvorstellung die erforderliche Diagnostik und Behandlung zukommen zu lassen. In einem integrativen Konzept sollten daher die niedergelassenen Ärzte zusammen mit den Notaufnahmeärzten eine umfassende Versorgung gewährleisten. Es geht um die Entlastung des Gesundheitssystems, indem wiederholte Patientenvorstellungen und überbürokratisierte Weiterleitungen vermieden werden und die Akut- und Notfallversorgung effizienter gestaltet wird.  

    Dies erfordere die Schaffung von gemeinsamen Anlaufstellen an allen Krankenhausstandorten, an denen Notfallversorgung in relevantem Umfang stattfindet. „Wie in benachbarten europäischen Ländern, sollten Notdienstpraxen zentral und nach Möglichkeit am Krankenhaus verortet sein. Das hat den Vorteil, dass alle diagnostischen Möglichkeiten eines Krankenhauses bei entsprechender Indikation auch der ambulanten Notfallversorgung zur Verfügung stehen und bei Bedarf rasch eine stationäre Aufnahme erfolgen kann“, betonen Marburger Bund und DGINA in ihrem gemeinsamen Papier.

    Eckpunkte für eine Strukturreform

    Der Marburger Bund hält eine Neuordnung der Notfallversorgung für unabdingbar und hat hierzu im Mai 2017 Eckpunkte für eine Strukturreform der medizinischen Notfallversorgung vorgelegt. Eine solche Strukturreform im Sinne einer werteorientierten Patientenversorgung sollte dem Grundgedanken einer sektorenunabhängigen Herangehensweise folgen.

    Ziel muss es sein, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern so zu entlasten, dass die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte sich um die Patienten kümmern können, die auch wirklich eine Behandlung durch das Krankenhaus benötigen. Zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat der Marburger Bund im September 2017 ein Konzept zur Reform der Notfallversorgung aus ärztlicher Perspektive erarbeitet, das Wege zu einer Neuordnung aufzeigt.

    Wichtige Ansatzpunkte des Konzepts sind die Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen von Vertrags- und Krankenhausärzten und eine Ersteinschätzung von Notfallpatienten auf der Grundlage eines einheitlichen standardisierten Systems. Zu diesen beiden Aspekten haben der Marburger Bund und die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 21. Juni 2019 Gütekriterien vorgelegt, die notwendige Strukturen und Abläufe zentraler Anlaufstellen und Anforderungen an eine standardisierte Ersteinschätzung von Notfallpatienten definieren.

    Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

    Zur Reform der ambulanten Notfallversorgung wurde Anfang des Jahres 2020 ein Referentenentwurf vorgelegt, der aufgrund der Corona-Pandemie seit der Verbändeanhörung im Februar nicht weiterverfolgt worden ist.

    GVWG: Salamitaktik Notfallreform

    Ende Oktober 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf für ein Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vorgelegt. Unter anderem soll ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus eingeführt werden. Die Anwendung dieses Verfahrens soll künftig als Voraussetzung für die Abrechnung ambulanter Notfallleistungen gelten. Der Marburger Bund lehnt ebenso wie zahlreiche Verbände eine solche Salamitaktik der Notfallreform ab. Systematisch unverständlich ist, warum anstelle eines schlüssigen Gesamtkonzeptes nunmehr das Ersteinschätzungsverfahren als ein zentraler Baustein im Alleingang herausgelöst aus einem Gesamtkonzept geregelt werden soll. Damit werden Pflöcke eingeschlagen und die Chance auf ein notwendiges integratives Gesamtkonzept vertan.

    Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag die Regelungen zur Einführung eines Ersteinschätzungsverfahrens im Rahmen des GVWG mit Änderungen verabschiedet. Diese Änderungen betreffen die Vorgaben zur Durchführung des Ersteinschätzungsverfahrens, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließen soll. So hat der G-BA bei seinen Festlegungen die bereits in den zentralen Notaufnahmen vorhandenen und zur Anwendung kommenden Verfahren zur Behandlungspriorisierung zu berücksichtigen. Auch hat er festzulegen, wann definitiv ein Arzt zu entscheiden hat, dass der Patient nicht vor Ort versorgt werden soll und gegebenenfalls das Ergebnis einer automatisierten Ersteinschätzung wieder korrigiert.

    Der Marburger Bund bekräftigt seine Forderung nach einem schlüssigen Gesamtkonzept zur sektorübergreifenden Strukturierung der Notfallversorgung.