• 24 Krankenhäuser erhalten 823 Millionen Euro für Umsetzung der neuen Krankenhausplanung

    Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann übergeben Förderbescheide
    01.Dezember 2025
    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in weiteren 24 Krankenhäusern bauliche Maßnahmen, die der Umsetzung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen dienen. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben in Düsseldorf Förderbescheide mit einem Gesamtvolumen von rund 823 Millionen Euro im Rahmen der Einzelförderung an die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser übergeben.
    Minister Laumann (lks.) erläuterte - im Beisein des nordrheinischen Kammerpräsidenten Dr. med. Sven Dreyer (M.), bei der Übergabe der Förderbescheide in Düsseldorf die Einzelförderung in NRW.
    Minister Laumann (lks.) erläuterte - im Beisein des nordrheinischen Kammerpräsidenten Dr. med. Sven Dreyer (M.), bei der Übergabe der Förderbescheide in Düsseldorf die Einzelförderung in NRW.

    „Nordrhein-Westfalen investiert in seine Krankenhäuser, denn eine gute medizinische Versorgung ist entscheidend für die soziale Sicherheit der Menschen und damit das Vertrauen in unseren Staat. Wir stärken die Krankenhauslandschaft und verbessern die Versorgungsqualität mit einer starken ortsnahen Grundversorgung, aber auch einer deutlichen Spezialisierung bei der Versorgung von komplexen Behandlungen", sagte  Ministerpräsident Hendrik Wüst. 

    Mit der Krankenhausplanung habe die Landesregierung die größte gesundheitspolitische Reform in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten umgesetzt und gezeigt, dass Reformen möglich seien. Der neue Krankenhausplan sei ein solides Fundament für die zukünftige stationäre Versorgung. 

    Neben dieser Förderrunde wurden bereits im Dezember 2024 und im April 2025 Förderbescheide im Rahmen der Einzelförderung über insgesamt rund 523 Millionen Euro an nordrhein-westfälische Krankenhäuser überreicht. Zur Umsetzung der Krankenhausplanung stellt das Land den Krankenhäusern in dieser Wahlperiode insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. 

    Davon fließen zwei Milliarden Euro in die Einzelförderung von Krankenhäusern. 500 Millionen Euro werden als Kofinanzierung für Maßnahmen verwendet, die aus dem Transformationsfonds des Bundes gefördert werden. Im Rahmen des Transformationsfonds sind für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, des Landtags Nordrhein-Westfalen – bis zum Jahr 2035 insgesamt zehn Milliarden Euro aus Landes- und Bundesmitteln sowie möglichen Eigenbeteiligungen der Krankenhausträger vorgesehen. 

    "Damit stehen den Kliniken in den nächsten zehn Jahren insgesamt zwölf Milliarden Euro aus Einzelförderung und Transformationsfonds für die Umsetzung der notwendigen Strukturveränderungen zur Verfügung", bilanziert Ministerpräsident Wüst.  

    Die verbleibende Summe von 654 Millionen Euro für die Krankenhaus-Einzelförderung, die bislang noch nicht verteilt wurde, wird für weitere notwendige Strukturveränderungen und Investitionen an die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser vergeben. Die Auszahlung der Einzelförderungsmittel orientiert sich am Baufortschritt und erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2030. Bei den Mitteln aus dem Transformationsfonds insgesamt startet die Bewilligung im Jahr 2026 und wird bis 2035 erfolgen. 

    „Der Prozess zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung erfordert zum Teil erhebliche Investitionen in neue Gebäude und Umbauten", erklärt Gesundheitsminister Laumann. 

    Folgende 24 Krankenhäuser haben einen Förderbescheid erhalten: 

    KrankenhausFörderung
    Klinikum Dortmund Mitte59.565.014,44 Euro
    Valeara Bochum Kinder- und Jugendpsychiatrie22.501.836,01 Euro
    LWL-Klinik Marsberg58.839.894,00 Euro
    Städtisches Krankenhaus Maria-Hilf Brilon27.614.544,48 Euro
    Marienhospital Herne Klinik Mitte39.800.000,00 Euro
    St. Martinus-Hospital in Olpe70.154.248,76 Euro
    Kath. Hospitalv. Ostwestfalen - St. Vinzenz Hospital in Rheda-Wiedenbrück (bei Gütersloh)11.249.022,50 Euro
    Ev .Klinikum Bethel in Bielefeld4.964.404,52 Euro
    Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen27.229.597,00 Euro
    Städt. Kliniken Mönchengladbach 35.592.634,05 Euro
    Johanniter-Krankenhaus Rheinhausen GmbH (Duisburg)10.135.243,45 Euro
    St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln28.765.357,31 Euro
    Evangelisches Krankenhaus Oberhausen 25.468.470,00 Euro
    Marien Hospital Wesel13.869.039,22 Euro
    Rheinland Klinikum Lukaskrankenhaus Neuss 142.051.086,75 Euro
    Kreiskrankenhaus Gummersbach12.605.388,81 Euro
    Klinikum Leverkusen73.261.813,90 Euro
    Knappschaft Kliniken Gelsenkirchen-Buer24.503.506,90 Euro
    Klinikum Rheine31.830.011,00 Euro
    Marienhospital Bottrop33.853.511,75 Euro
    St. Rochus-Hospital Telgte19.452.320,00 Euro
    Knappschaft Kliniken Bottrop6.921.515,05 Euro
    LWL-Klinik Marl-Dortmund3.154.924,00 Euro
    Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen39.741.720,59 Euro

    Im Rahmen der Veranstaltung überreichten Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann auch einen Bescheid an das Luisenhospital Aachen über eine Unterstützung, die nicht Teil der Krankenhaus-Einzelförderung ist. Mit einem „Besonderen Betrag” nach § 23 des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW) in Höhe von rund 15 Millionen Euro unterstützt das Land die Einrichtung beim Wiederaufbau zentraler Bereiche, die nach dem Brandanschlag im vergangenen Jahr erneuert werden müssen. Diese Förderung ist mit der Maßgabe verbunden, dass bei Eingang vorrangiger Leistungsansprüche wie etwa von noch ausstehenden Versicherungsleistungen der Betrag in Höhe der durch das Krankenhaus erhaltenden Leistungen wieder vom Land zurückgefordert wird.

    Hintergrund Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalen

    Die neue Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalen ist eine der größten Strukturreformen im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten, durch die die flächendeckende stationäre Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen gestärkt wird. Durch die Krankenhausplanung wird die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen durch notwendige, tiefgreifende Strukturveränderungen auf ein zukunftsfähiges und solides Fundament gestellt.

    Die Reform ist das Ergebnis eines umfassenden und intensiven Prozesses, an dem über sechs Jahre lang alle Akteure der Krankenhauslandschaft mitgearbeitet haben. 

    Als bundesweiter Vorreiter hat Nordrhein-Westfalen eine bisher einmalige, differenzierte Planungssystematik mit 64 medizinischen Leistungsgruppen und Qualitätskriterien erarbeitet. Die entscheidende Planungsgröße ist nicht mehr die Bettenzahl, sondern Fallzahlen, die mithilfe des prognostizierten Bedarfs festgelegt werden. Der NRW-Krankenhausplan sieht vor, dass für mindestens 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen je Landesteil ein Krankenhaus mit Grundversorgung innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein soll. Darüber hinaus findet zur Sicherung der Behandlungsqualität eine deutliche Spezialisierung der Versorgung von komplexen Behandlungen statt.

    Mit der neuen Planungssystematik soll der ruinöse Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern um Fallzahlen und um das medizinische Fachpersonal verringert werden. Das kann ungeregelten Insolvenzen und Klinikschließungen entgegenwirken. 

    Hintergrund Transformationsfonds

    Der Transformationsfonds ist Teil der Krankenhausreform des Bundes und wurde mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes aufgelegt. Er stellt finanzielle Ressourcen bereit, um die strukturellen Veränderungen in Folge der Krankenhausreform des Bundes zu fördern. Über zehn Jahre werden dafür bundesweit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro vom Bund und von den Ländern bereitgestellt. Das jeweilige Land entscheidet, für welche Vorhaben eine Förderung beantragt werden soll und stellt entsprechende Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das den Fonds verwaltet.