866 Millionen Euro für die Klimaanpassung von Krankenhäusern

NRW investiert im Zuge der Krankenhaureform insgesamt in Kliniken rund 2,6 Milliarden Euro
05.September 2026
Nordrhein-westfälische Krankenhäuser, die im Krankenhausplan aufgenommen sind, können ab sofort Fördermittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) beantragen. Das Gesundheitsministerium hat dazu einen Förderaufruf gestartet. Der Fonds ist Teil der bundesweiten Krankenhausreform und läuft von 2026 bis 2035. Bund und Länder stellen damit Mittel für strukturverändernde Vorhaben bereit, die die Krankenhausversorgung zukunftsfest aufstellen sollen. Für Plan-Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen stehen insgesamt 7,2 Milliarden Euro zur Verfügung, davon rund 2,6 Milliarden Euro Landesmittel. Ein Drittel der bewilligten Landesmittel muss für Klimaanpassungsmaßnahmen eingesetzt werden, etwa zur besseren Anpassung an extreme Hitze. Für Unikliniken gilt ein separates Förderverfahren.
Krankenhäuser in NRW stehen insgesamt 866 Millionen Euro Förderung für bauliche Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung. (KI-Bild)
Krankenhäuser in NRW stehen insgesamt 866 Millionen Euro Förderung für bauliche Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung. (KI-Bild)

„Mit dem Krankenhaustransformationsfonds investiert Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bund in eine zukunftsfeste Krankenhausversorgung. Die Fördermittel unterstützen die Krankenhäuser dabei, ihre Strukturen an den medizinischen und demografischen Wandel anzupassen. Ziel ist eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe und langfristig tragfähige Versorgung“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Förderfähig sind insbesondere die standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, der Aufbau oder Ausbau spezialisierter Zentren sowie regionale Krankenhausverbünde, etwa durch Standortzusammenlegungen. Die Krankenhäuser müssen einen Eigenanteil von zehn Prozent der förderfähigen Kosten übernehmen.

Anträge können ausschließlich digital bis zum 1. Januar 2027 gestellt werden. Weitere Förderaufrufe sollen folgen.

Der KHTF ist Teil der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz eingeleiteten Krankenhausreform. Das Verfahren ist zweistufig: Die Krankenhausträger melden ihren Förderbedarf zunächst beim Land an. Das Land entscheidet, welche Vorhaben beim Bund zur Förderung beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt anschließend durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.