„Mit dem Krankenhaustransformationsfonds investiert Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bund in eine zukunftsfeste Krankenhausversorgung. Die Fördermittel unterstützen die Krankenhäuser dabei, ihre Strukturen an den medizinischen und demografischen Wandel anzupassen. Ziel ist eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe und langfristig tragfähige Versorgung“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Förderfähig sind insbesondere die standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, der Aufbau oder Ausbau spezialisierter Zentren sowie regionale Krankenhausverbünde, etwa durch Standortzusammenlegungen. Die Krankenhäuser müssen einen Eigenanteil von zehn Prozent der förderfähigen Kosten übernehmen.
Anträge können ausschließlich digital bis zum 1. Januar 2027 gestellt werden. Weitere Förderaufrufe sollen folgen.
Der KHTF ist Teil der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz eingeleiteten Krankenhausreform. Das Verfahren ist zweistufig: Die Krankenhausträger melden ihren Förderbedarf zunächst beim Land an. Das Land entscheidet, welche Vorhaben beim Bund zur Förderung beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt anschließend durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.
