• Ab 2024 muss im RTW ein Notfallsanitäter an Bord sein

    Landtag Rheinland-Pfalz: Reform des Rettungsdienstgesetz RLP verabschiedet
    30.Januar 2020
    Mainz (mhe). Der rheinland-pfälzische Landtag hat gestern die Novelle des Landesrettungsdienstgesetzes mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet. Ab dem Jahr 2024 sollen in Rettungswagen (RTW) in Rheinland-Pfalz verpflichtend ausgebildete Notfallsanitäter an Bord sein. „Das Gesetz präzisiert viele Aufgaben, erweitert Möglichkeiten und setzt hohe Qualitätsstandards“, erläuterte Heike Scharfenberger (SPD) im Landtag. Die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter gibt es erst seit wenigen Jahren. Sie löste die zweijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten ab. Die umfassendere Qualifizierung des Notfallsanitäters wird mit dem Gesetz nun im Rettungsdienst etabliert.

    Es sei gelungen, für Rheinland-Pfalz passgenau auf die Änderungen im europäischen Vergaberecht zu reagieren und die Sanitätsorganisationen des Landes bei der Vergabe rechtssicher weiter zu privilegieren. Das Gesetz schaffe überdies Klarheit hinsichtlich der Kostentragungspflicht für Leitstellenpersonal, regele den Bau von Rettungswachen und die Finanzierung der Notarztversorgung.