• ÄKWL fordert Konsequenz bei Krankenhausfinanzierung

    Kammerpräsident Dr. med. Hans-Albert Gehle: „Das derzeitige Fallpauschalensystem ist überholt und führt zu ruinösem Wettbewerb“
    19.Oktober 2021
    Münster. Nachdem sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Bund der Aufnahme von Koalitionsgesprächen zugestimmt haben, spricht sich der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. med. Hans-Albert Gehle, mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen beim Thema Krankenhausfinanzierung für eine konsequente Reform des DRG-Systems aus. Hintergrund: Bei den Sondierungsgesprächen haben die beteiligten Parteien die Weiterentwicklung des Fallpauschalen-Systems zur Krankenhausfinanzierung in den Bereichen Geburtshilfe, Notfallversorgung sowie Kinder- und Jugendmedizin vereinbart. „Das kann lediglich ein erster Schritt sein. Erfreulicherweise haben die potentiellen Koalitionspartner bei den Sondierungen die Konstruktionsfehler des DRG-Systems erkannt, aber nun muss die kommende Bundesregierung auch den Weg konsequent weitergehen und dies im Koalitionsvertrag fixieren.“

    Dr. med. Hans-Albert Gehle fordert deshalb „die längst überfällige Reform des DRG-Systems in der Krankenhausvergütung“. Ein „Weiter so“ dürfe es bei der Krankenhausfinanzierung nicht geben, sagt der ÄKWL-Präsident. „Wir müssen jetzt insgesamt neu denken. Denn die DRG führen zu einem ruinösen Wettbewerb zwischen den Kliniken.

    Krankenhäuser können nur überleben, wenn sie höchst spezialisierte Sonderleistungen erbringen, die klinische Regelversorgung hingegen wird nicht ausreichend finanziert und die Häuser können sich von der Grundversorgung allein nicht tragen.“

    Ein nachhaltiges Krankenhausvergütungssystem, das die massiven Fehlsteuerungen des DRG-Systems – wie hohe Vorhaltekosten, rein ökonomisch begründete Leistungsausweitung, schwankende oder niedrige Auslastung der Häuser sowie Personalabbau – beseitige, gehöre zu einer modernen und erfolgreichen Krankenhausplanung.

    Das derzeitige Fallpauschalensystem „ist überholt, ruinös und setzt falsche Anreize “. Es genüge nicht den Ansprüchen an eine adäquate und leistungsgerechte Vergütung von Krankenhausleistungen, sagte Dr. med. Hans-Albert Gehle abschließend.