• Ärztekammer Westfalen-Lippe spricht sich für Erhalt des Paragraphen 219a aus

    Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst: „Information und Aufklärung ja, Werbung für Abtreibung nein!“
    11.Dezember 2018
    Münster. In der Debatte um die Änderung des Paragraphen 219a spricht sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) für den Erhalt des § 219a StGB aus. „Es müssen aber neutrale Informations- und Beratungsangebote ermöglicht werden“, fordert Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst. „Unser Ziel ist es, Transparenz und Information für die Betroffenen mit niedrigschwelligen Angeboten unter Erhalt des 219a zu gewährleisten.“ Diese Zielrichtung entspreche auch einer Entscheidung des diesjährigen Deutschen Ärztetages in Erfurt. Die Position der westfälisch-lippischen Ärzteschaft sei eindeutig: „Information ja, Werbung nein.“

    „Es darf nicht sein, dass Frauen in solch einer schwierigen Situation, in der sie über eine Abtreibung nachdenken, alleine gelassen werden“, betonte Theodor Windhorst. „Es muss ihnen erleichtert werden, Ansprechpartner für ein Aufklärungsgespräch zu finden. Zumal dadurch gewährleistet werden kann, dass schwangere Frauen nicht an falsche Gesprächspartner geraten.“

    Neben der ärztlichen Beratung sollten auch staatliche, kirchliche oder freie Beratungsstellen, die noch mehr Informationen und Kenntnisse über Hilfsmöglichkeiten und soziale Unterstützung von Schwangeren hätten, einbezogen werden. „Beide Systeme müssen funktionieren. Auf jeden Fall braucht es viel Zeit und viel Information, um den Frauen zu helfen.“

    Eine ergebnisoffene Beratung unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung der Frauen sei enorm wichtig, mahnte der Kammerpräsident. „Wir haben hier zwei Rechtskreise, nämlich das Recht auf Leben und das Recht auf Selbstbestimmung, die gegeneinander abgewogen werden müssen.“

    Das Argument, durch eine Änderung des 219a und die Legalisierung der Abtreibung die Ärzteschaft zu entkriminalisieren, lässt Theodor Windhorst nicht gelten und hält es für vorgeschoben. „Das trifft den Kern des Problems nicht. Wenn der Arzt über das Thema Abtreibung aufklären und informieren kann, wirbt er ja nicht für eine Abtreibung und wird deshalb auch nicht kriminell.“

    Dafür sei es aber auch notwendig, die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine transparente Aufklärungsarbeit zu schaffen. Natürlich habe ein Arzt das Recht und die Pflicht, über einen Schwangerschaftsabbruch aufzuklären, „aber Werbung dafür auf der eigenen Homepage ist kontraproduktiv“.