• Ärzteschaft begrüßt Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landtags

    Landesregierung lenkt bei Epidemie-Gesetz ein / AEKNO startet mit Freiwilligen-Register
    09.April 2020
    Düsseldorf. Die Ärzteschaft begrüßt die Zustimmung des nordrhein-westfälischen Landtags zum Epidemie-Gesetz in der von den Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen geeinten Fassung. „Ich bin sehr froh, wie gut man uns in der Anhörung im Landtag zugehört hat", kommentierte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. Erfreulich sei der Verzicht auf eine Zwangsrekrutierung der Ärztinnen und Ärzte und anderer Gesundheitsberufe. „Das entspricht unserer Überzeugung, auf das freiwillige Engagement der Ärztinnen und Ärzte zu setzen, die ohnehin bereit sind, alles Menschenmögliche zur Pandemiebekämpfung zu tun“, fügte Rudolf Henke hinzu. Die Ärztekammer Nordrhein hat gemeinsam mit der KV Nordrhein ein Online-Register auf https://www.meineaekno.de gestartet, auf dem sich hilfewillige Ärztinnen und Ärzte aus Nordrhein melden können.

    Auch die Befristung des Gesetzes auf den 31. März 2021 hält Rudolf Henke für richtig. „Die Klarstellung zur Entscheidungsfreiheit ärztlicher Tätigkeit in medizinischen Fragen gemäß der ärztlichen Berufsordnung begrüßen wir ebenfalls sehr“, sagte Henke. So sei das ganze Gesetz ein wichtiges Signal an die Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen, es schaffe Vertrauen.