• Amtszeit der Personalvertretungen in NRW soll ein Jahr verlängert werden

    Epidemie-Gesetz sieht Änderungen im Landespersonalrätegesetz NRW vor
    02.April 2020
    Düsseldorf (mhe). Die Landesregierung plant in ihrem Gesetz zur Corana-Pandemie die Amtszeit derjenigen Personalvertretungen in NRW um ein Jahr zu verlängern, deren Amtszeit sonst am 30. Juni 2020 enden würden (Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie, Landtags-Drucks. 17/8920 v. 28. März 2020, Art. 15 des Gesetzentwurfes, S. 51f.). Hierzu wird das Landespersonalrätegesetz NRW entsprechend modifiziert. Bis zur Neuwahl der Personalvertretungen sind Beschlüsse der Personalräte auch im Umlaufverfahren und elektronisch möglich.

    Die nordrhein-westfälische Landesregierung will das 84-seitige Epidemie-Gesetz am kommenden Donnerstag (9. April 2020) auf den Weg bringen. Angesichts des massiven Protests aus der Opposition und Ärzteschaft u.a. an der geplanten Zwangsverpflichtung von Ärzten hat der Landtag am gestrigen Mittwoch die Beratungsphase kurzfristig verlängert.