• Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen werden beschleunigt

    Bezirksregierung Münster wird ab 2020 für Ärzte zentrale Anlaufstelle
    25.Juni 2019
    Düsseldorf. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die Anerkennung für im Ausland erworbene Qualifikationen als Ärztin oder Arzt und für weitere Gesundheitsberufe beschleunigen. Ab 2020 werden dazu die Anerkennungsverfahren für alle Antragsstellenden mit Approbation, die ihre Abschlüsse im Ausland erworben haben, bei der Bezirksregierung Münster zentralisiert. Bisher lagen die Aufgaben zersplittert bei den fünf Bezirksregierungen sowie beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) in Düsseldorf.

    „Die Bündelung war dringend notwendig. Im Durchschnitt dauern allein die Verfahren in den Heilberufen mit Approbationen gut 190 Tage, in den Gesundheitsfachberufen knapp 118 Tage. Wir wollen deutlich schneller, effizienter und unbürokratischer werden, um wettbewerbsfähig zu sein bei Fachkräften, die wir gerade im Gesundheitsbereich dringend benötigen“, erläutert Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

    Die Reform der Anerkennungsverfahren in NRW korrespondiere sehr gut mit dem auf Bundesebene geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz. „Damit wird die Arbeitsaufnahme für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten noch einmal vereinfacht. Dies bedeutet zugleich, dass die Zahl der Anerkennungsverfahren und die Bearbeitungsintensität bei den zuständigen Stellen deutlich steigen werden“, meint Laumann. 

    Mit der Neuregelung werden die Gleichwertigkeitsfeststellung, die Kenntnisprüfungen und die Fachsprachprüfungen für Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen von einer Stelle gesteuert und begleitet. Die Prozesse der Bezirksregierung in Münster werden zudem vollständig digitalisiert. Die elektronische Antragstellung wird – auch aus dem Ausland – möglich sein. Minister Laumann verspricht fundierte Beratung von Beginn an, Abklärung der Erfolgsaussicht im Anerkennungsprozess, klare Benennung der erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls notwendigen Übersetzungen und Hilfestellung schon bei der Antragstellung.