• Arztbesuche sind auch in Corona-Zeiten wichtig

    Kammerpräsident Dr. med. Günther Matheis: "Eigene Gesundheit nicht vergessen!"
    11.Mai 2020
    Mainz. Womit sollte ich zum Arzt gehen, was kann in der Zeit der Corona-Pandemie warten? Diese Fragen stellen sich derzeit immer mehr Patienten, weil sie sich scheuen, mit ihren akuten Beschwerden Arztpraxen, Bereitschaftsdienstzentralen oder Notaufnahmen aufzusuchen. „Wir geben in diesen Zeiten besonders aufeinander acht und schützen uns gegenseitig mit Abstandhalten, um das Corona-Infektionsgeschehen einzudämmen. Das ist wichtig und richtig; doch darf dabei die eigene Gesundheit nicht vergessen werden“, erklärt Dr. med. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.

    Dr. med. Günther Matheis: „Diese Rücksicht kann aber auch gefährlich werden, denn Erkrankungen warten nicht, bis Corona vorbei ist. Bei starken Schmerzen oder Anzeichen auf akute Erkrankungen sollte unbedingt immer ein Arzt konsultiert werden. Auch in Corona-Zeiten.“

    Das gilt ganz besonders für akute Symptome, die auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall hindeuten könnten. „Es ist lebensrettend bei diesen Symptomen sofort zu handeln und nicht wertvolle Zeit verstreichen zu lassen“, betont der rheinland-pfälzische Landesärztekammer-Präsident. Auch für andere Krankheiten gilt: Sie dürfen nicht unerkannt bleiben, sondern müssen behandelt werden, um Spätfolgen oder Komplikationen zu vermeiden.

    Auch bei chronischen Krankheiten „ist es wichtig, regelmäßige Arztbesuche nicht aufzuschieben“, appelliert Matheis an die Patienten. Gleiches gilt für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Auch diese sind für den eigenen Gesundheitsschutz wichtig. 

    „Und wer dennoch unsicher ist, ob er zum Arzt gehen soll, der kann im Zweifelsfall immer zuerst in der Praxis anrufen“, rät Dr. med. Günther Matheis. Der Arzt kann dann entscheiden, ob der Patient tatsächlich in seine Praxis oder zu einem Spezialisten muss, oder ob vielleicht eine telefonische Beratung oder - falls möglich - eine Videosprechstunde reicht.