• Ausschlussfristen zum Ende September rechtzeitig beachten

    News zum TdL - 7. Änderungstarifvertrag
    22.September 2020
    Köln (rhl). Am 7. März 2020 einigten sich der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf einen 7. Änderungs-Tarifvertrag. Dieser gilt auch für Arbeitsverträge, die zu diesem Zeitpunkt beendet worden sind. Die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 7. März 2020 aus dem Landesdienst ausgeschiedenen Ärztinnen und Ärzte haben eine wichtige Ausschlussfrist zu beachten: Für Arbeitsverhältnisse, die spätestens bis zum Ablauf des 7. März 2020 beendet worden sind, müssen Ansprüche aus diesem Änderungstarifvertrag bis zum 30. September 2020 gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Das ist hinsichtlich folgender Ansprüche erforderlich:
    1. Die zum 1. Oktober 2019 vereinbarte lineare Erhöhung der Gehälter und Vergütungen für Mehrarbeit, Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft.
    2. Die zum 1. Oktober 2019 vereinbarte lineare Erhöhung des Einsatzzuschlages im Rettungsdienst. 
    3. Formal auch die Einführung des am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Anspruchs auf Zusatzurlaub für nächtlichen Bereitschaftsdienst. Die Voraussetzung von mind. 150 nächtlichen Bereitschaftsdienst-Stunden dürfte i.d.R. aber in der Zeit vom 1. Jan. bis zum 7. März 2020 nicht erreicht werden. 
    4. Formal auch die Besitzstandszulage für kindergeldbezogene Entgeltbestandteile aus § 8 des Überleitungstarifvertrages (Voraussetzung seit 2006 kindergeldbezogene Entgeltbestandteile und ein seitdem ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber der TdL).

    Es reicht aus, die Ansprüche aus "dem 7. Änderungstarifvertrag" geltend zu machen. Aufgrund eines Redaktionsversehens ist im Änderungstarifvertrag noch die Schriftform für die Geltendmachung gefordert, die Textform (E-Mail) dürfte ausreichen, sicherheitshalber empfehlen wir die Einhaltung der Schriftform. Das Schreiben sollte wegen auch insoweit unklarer Rechtslage vorsorglich sowohl an die Universität als auch an das Klinikum (Rektor bzw. Vorstand) gerichtet werden.

    Wenn Sie weitergehende Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Landesverbandes (info@marburger-bund.net oder Tel. 0221 / 72 003 73 bzw. FAX 0221 / 72 003 86).