• Berlin und Mainz fördern 84 Krankenhäuser in RLP mit zusätzlich insgesamt 200 Millionen Euro

    Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) / RLP beschließt Kofinanzierung in Höhe von 60 Millionen Euro
    21.September 2020
    Mainz. Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler begrüßt das vom Bundestag beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das im Oktober in Kraft treten soll. Es sieht umfangreiche Investitionen insbesondere in die Digitalisierung und die Notfallversorgung der Krankenhäuser vor. Ergänzend zum bisherigen Krankenhausstrukturfonds wird ein Krankenhauszukunftsfonds geschaffen. Dieser fördert Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, eine bessere digitale Infrastruktur, IT- und Cybersicherheit sowie regionale Versorgungsstrukturen. Hierfür stehen Bundesmittel in Höhe von drei Milliarden Euro bundesweit zur Verfügung. Für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz stehen rund 140 Millionen Euro zusätzliche Bundesmittel bereit. Die Landesregierung stellt weitere Mittel bereit.

    „Ich freue mich sehr, dass Rheinland-Pfalz im Nachtragshaushalt eine umfängliche Kofinanzierung seitens des Landes eingeplant hat. Damit stehen den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz zusätzlich weitere rund 60 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung und bei den Krankenhäusern verbleibt kein Eigenanteil“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler in Mainz. Insgesamt ergibt sich ein zusätzliches Finanzierungsvolumen von 200 Mio. Euro, das die Krankenhäuser in zukunftsfähige Versorgungsstrukturen investieren können.

    „Ich freue mich sehr, dass nicht nur umfangreiche Fördermöglichkeiten im Bereich der Digitalisierung der Krankenhäuser geschaffen werden, sondern dass es insbesondere auch gelungen ist, den Bund davon zu überzeugen, die Fördermöglichkeiten für die IT-Sicherheit mit dem Krankenhauszukunftsgesetz auch auf kleinere Krankenhäuser auszuweiten. Denn auch bedarfsnotwendige kleine Krankenhäuser müssen in die Lage versetzt werden, die Sicherheit der IT und damit auch der Patientendaten gewährleisten zu können. Gerade in ländlich geprägten Gebieten kann der Ausfall eines Grund- und Regelversorgungskrankenhauses massive Versorgungsdefizite zur Folge haben, die nicht ohne Weiteres von umliegenden Häusern aufgefangen werden können“, betonte die Ministerin.

    Bedauerlich sei allerdings, dass der Bund sich für ein sehr bürokratisches Antragsverfahren zulasten der Krankenhäuser und der Länder entschieden habe und die Beantragung der Mittel beim Bund bis Ende 2021 befristet sei.

    Die Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds im Detail wird auf Bundes- und Landesebene nach Inkrafttreten voraussichtlich noch bis Ende dieses Jahres geregelt werden. Dazu Bätzing-Lichtenthäler: „In Rheinland-Pfalz werden wir die Beteiligten, insbesondere auch die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen, in die Erstellung der Verfahrensregelungen eng einbinden. Mein Ziel ist es, dass die Mittel möglichst umfangreich und sinnvoll für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz genutzt werden können.“

    Zudem sieht das Gesetz die Einführung einer Sonderleistung für Pflegekräfte und anderer Beschäftigte vor, die aufgrund der Versorgung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patienten besonders belastet waren. Rheinland-Pfalz plant eine Aufstockung der geplanten Corona-Prämie in Krankenhäusern aus Landesmitteln vorzunehmen.

    „Durch ihr herausragendes Engagement und unter hohem persönlichen Einsatz haben insbesondere die Pflegekräfte in den Krankenhäusern wesentlich dazu beigetragen, die Corona-Pandemie zu stemmen. Mit der Corona-Prämie erfahren diese Mitarbeiter, die aufgrund der Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patienten besonders belastet waren, nun eine verdiente, finanzielle Anerkennung, die die Landesregierung gerne unterstützen möchte“, bemerkte Bätzing-Lichtenthäler.