• Deutliche Kritik an Gesundheitsminister Clemens Hoch

    Vertreterversammlung warnt vor kalter und ungeplanter Strukturbereinigung
    04.Oktober 2023
    „Wir alle wissen, die vielfältigen Probleme der Krankenhäuser werden nicht unmittelbar nach der Krankenhausreform überwunden worden sein. Die Neugestaltung der Krankenhauslandschaft ist ein Projekt für mehrere Jahre. Wir brauchen eine Kraftanstrengung von allen Beteiligten“, forderte zu Beginn der 5. Vertreterversammlung in der 15. Amtsperiode der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis.
    Kammerpräsident Dr. med. Günther Matheis
    Kammerpräsident Dr. med. Günther Matheis

    Die Politik werde im weiteren Verlauf der Klinikreform Kompromisse eingehen müssen, versicherte Dr. Matheis weiter und verlangte die Einbeziehung der ärztlichen Expertise in die weitere gesetzgeberische Arbeit. Unmittelbar vor der Vertreterversammlung hatte das Bundesministerium für Gesundheit einen Arbeitsentwurf für das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung vorgelegt. „Wir reden hier nicht über einen Referentenentwurf, sondern einen Arbeitsentwurf, der lediglich die Diskussionsgrundlage bilden soll“, sagte Matheis.

    So sei in dem Arbeitsentwurf die ungelöste Frage der Finanzierung der Krankenhausreform nicht berücksichtigt. Der rheinland-pfälzische Kammerpräsident Dr. Matheis forderte ein Ende der gegenseitigen Schuldvorwürfe von Bund und Ländern, wer die Kosten der Umsetzung der Klinikreform zu tragen habe. Ohne Frage könnten die Bundesländer die Kosten der Transformation nicht alleine tragen. Dr. Günther Matheis hob positiv hervor, dass die Klinikreform erste Ansätze zur Begrenzung der ausgeuferten Bürokratie enthält. Diese seien aber längst nicht ausreichend.

    Bezüglich der von der rheinland-pfälzischen Landesregierung angekündigten Einführung einer Kinderarzt-Landarztquote in Rheinland-Pfalz kritisierte Dr. Günther Matheis, dass drei Prozent der bestehenden Studienplätze dafür verwendet werden sollen. Mit der Einführung der Quote werde kein Studienplatz zusätzlich geschaffen. Voraussichtlich ab 2024/2025 soll die bundesweit einzigartige Kinderarzt-Quote in Kraft treten. Insgesamt 15 Studierende können sich dann vor Beginn des Studiums verpflichten, Kinderarzt auf dem Land zu werden.

    In der Diskussion um die finanzielle Lage der Krankenhäuser forderte die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz das Landesgesundheitsministerium auf, den gesetzlich verankerten Verpflichtungen unverzüglich nachzukommen und für eine auskömmliche Finanzierung im Klinikbereich zu sorgen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach habe versichert, dass angesichts der hohen Kostensteigerungen „kein Krankenhaus ein Problem bekommen wird“. Nun ist es im Land aber ganz anders gekommen. Aktuell haben fünf DRK-Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz Insolvenz angemeldet, viele weitere Kliniken bis hin zu den Maximalversorgern befinden sich in teils dramatischen Finanznöten.

    Deutliche Worte fand das Ärzteparlament auch für den Landesgesundheitsminister Clemens Hoch, der verkündet hatte, dass er keine zusätzliche Mittel zur Rettung der Krankenhäuser bereitstellen werde. Es entstehe der Eindruck, dass vorsätzlich eine kalte und ungeplante Strukturbereinigung stattfinden soll, ungeachtet der Bedürfnisse der Bevölkerung - gerade in strukturschwachen Regionen. Die Gesundheitspolitik muss die Daseinsfürsorge Gesundheit für alle aufrechterhalten, forderte die Vertreterversammlung.

    Die Realität sieht anders aus: Den Kliniken fehlt Liquidität. Seit Jahren sind sie unterfinanziert, weil das Land die gesetzliche Verpflichtung, die Investitionskosten zu übernehmen, nicht einhält. Dringend erforderliche Investitionen können nur durch Einsparungen bei Personalkosten finanziert werden – und dies angesichts einer jetzt schon großen Personalnot im Gesundheitswesen.

    Auch die Ankündigung von Minister Hoch vom Ende September, den Krankenhäusern 275 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, entpuppe sich bei näherem Hinsehen als Mogelpackung: Rund 150 Millionen stammen aus den Pflegebudgets, 85 Millionen sind die Energiehilfen des Bundes und 40 Millionen kommen aus dem Krankenhausfond.